Sprungmarken
13.06.2023

Gewaltschutz duldet keinen Aufschub

Gruppenbild mit 300 Personen auf dem hof vor einem Gebäude.
Fast 300 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte kamen am Tagungsort in Leipzig zusammen. Neben der Demonstration entstand auch ein Gruppenbild vor der Kongresshalle am Zoo. Foto: BAG#Huebner

Unter dem Motto „Gretchenfragen – feministische Perspektiven für die Zukunft" diskutierten zwei Tage fast 300 Teilnehmende bei der 27. Konferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Leipzig. Trier ist in dem Gremium prominent vertreten, denn die städtische Frauenbeauftragte Angelika Winter ist eine von zwölf Bundessprecherinnen.

„Gretchenfragen" wurden definiert als „unbequem empfundene Gewissensfragen, die eine Positionierung zu Kernthemen verlangen". Die Gleichstellungsbeauftragten forderten die Politik in Bund und Ländern auf, Antworten auf dringende Herausforderungen in gesetzlicher Form zu geben. Diesem Anliegen wurde auch mit einer Demonstration mit fast 300 kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in der Leipziger Innenstadt Nachdruck verliehen.

Zentrale Forderungen sind unter anderem die paritätische Besetzung der Mandate im Bundestag und in den Kommunalparlamenten, mehr Unterstützung und Entlastung für Alleinerziehende, die Abschaffung des seit langem heftig umstrittenen „Abtreibungsparagraphen" 218 und Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen und im häuslichen Bereich. Dabei geht es unter anderem um zusätzliche Finanzmittel für die Arbeit mit Tätern, Präventionsprojekte für Jungen und bessere Unterstützungsstrukturen für besonders verletzliche Gruppen wie Trans- und Inter-Personen. In Trier wurde die Zuständigkeit für die Umsetzung der Instanbul-Konvention vor kurzem in den Arbeitsbereich der Frauenbeauftragten verlegt. Zudem wird eine verlässliche Finanzierung der Frauenschutzhäuser angemahnt und die Abschaffung des „Ehegattensplittings" gefordert, das Frauen oft benachteilige.

In der Abschlusserklärung werden diese Forderungen des Bundestreffens im Detail erläutert und die verschiedenen Missstände anschaulich aufgezeigt: So wird jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner ermordet und die Gesellschaft muss im Jahr etwa 3,8 Milliarden Euro für die Folgen häuslicher Gewalt aufbringen.

Beim Paragraph 218 wird unter anderem kritisiert, „dass noch immer ein Schwangerschaftsabbruch mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann und immer weniger Ärztinnen und Ärzte einen Abbruch vornehmen können." Zudem würden immer mehr Geburtsabteilungen in regionalen Kliniken geschlossen. Frauen müssten daher gerade in ländlichen Gebieten lange Wege in Kauf nehmen und würden abgewiesen, wenn alle Kreißsäle belegt seien. Nötig sei eine wohnortnahe Versorgung für Schwangere.