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23.12.2008

Aus dem Stadtrat

Sitzung des Stadtrats im Großen Rathaussaal.
Sitzung des Stadtrats im Großen Rathaussaal.
Gut viereinhalb Stunden dauerte die letzte Stadtratssitzung in diesem Jahr, die 28 Tagesordnungspunkte umfasste und von Oberbürgermeister Klaus Jensen geleitet wurde. Bevor Jensen die Ratsmitglieder mit guten Wünschen für die Feiertage und das neue Jahr in die Winterferien entließ, dankte er der SPD-Ratsfrau Ingeborg Sahler-Fesel für ihr langjähriges Engagement in der Trierer Bürgervertretung. Sahler-Fesel wechselt ihren Wohnsitz in den Landkreis und kann somit dem Stadtrat nicht mehr angehören.

Feststellung der Jahresrechnung: Einstimmig erteilte der Stadtrat dem Oberbürgermeister, Bürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2007 die Entlastung. Die Mitglieder des Stadtvorstandes hatten zuvor satzungsgemäß den Rathaussaal verlassen und Jakob Gerard (CDU) als ältestem Ratsmitglied die Sitzungsleitung übertragen. Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses bestätigte Jürgen Plunien eine korrekte Haushaltsführung im Jahr 2007. Man habe die Jahresrechnung nach den Vorschriften der Gemeindeordnung geprüft und dabei keine Tatsachen festgestellt, die einer Entlastung der Stadtspitze entgegenstehen würden. Der Fehlbetrag für das Haushaltsjahr 2007 liegt exakt bei 64 709 407,71 Euro.

Kommunale Netze Eifel: Der Stadtrat hat Bernd Michels (CDU), Friedel Jaeger (SPD) und Gerd Dahm (B90/Grüne) als Mitglieder in den Verwaltungsrat der „Kommunale Netze Eifel AöR“ gewählt. Im November hatte das Gremium einstimmig die Gründung der in der gemeinsamen Trägerschaft mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm stehenden Anstalt des öffentlichen Rechts beschlossen. Trier wird im Verwaltungsrat durch den OB und drei gewählte Mitglieder vertreten.

Forderung erlassen: Der Trierer Eintracht 05 werden die noch offenen Forderungen der Stadt aus der Errichtung zweier Zusatztribünen im Moselstadion von 345 547 Euro erlassen. Dies beschloss der Stadtrat mehrheitlich in nicht öffentlicher Sitzung. Für den Fall einer finanziellen Besserstellung des Vereins wird mit der Eintracht eine vertragliche Vereinbarung getroffen, wonach die Forderungen wieder aufleben, wenn der Sportclub über geänderte Finanzierungsmöglichkeiten verfügt.

Mitgliedschaft gekündigt: Die Stadt kündigt ihre Mitgliedschaft in der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Pfalzel e.G. zum 31. Dezember 2010. Sie ist dort mit Geschäftsanteilen von etwa 5,1 Prozent (21 400 Euro) beteiligt. Die Anteile standen ehemals im Eigentum der Gemeinden Pfalzel, später Ehrang-Pfalzel, und kamen durch die Eingemeindung 1969 zur Stadt. Der Stadtrat folgte jetzt der Einschätzung der Verwaltung, wonach unter Berücksichtigung des Grundsatzes der notwendigen Beschränkung auf die kommunalen Kernaufgaben ein Ausstieg aus der Genossenschaft aus inhaltlichen und finanziellen Gründen anzuraten ist. Für 2011 rechnet die Stadt mit der Einnahme des Geschäftsguthabens von 21 400 Euro. Ihr ablehnendes Votum begründete die Pfalzeler Ratsfrau Margret Pfeiffer-Erdel (UBM) mit dem Hinweis, dass der frei werdende Betrag nicht ihrem Stadtteil zugute komme, was, so OB Jensen, schon aus Gründen des Haushaltsrechts nicht möglich sei.

Spielplatz Herz Jesu: Auf dem Gelände der Barbara-Grundschule in Trier-Süd entsteht ein weiterer öffentlicher Kinderspielplatz. Das Projekt hängt mit der neuen Wohnanlage auf dem benachbarten Gelände des früheren Herz Jesu-Krankenhauses zusammen. Der Bebauungsplan enthält eine Vereinbarung zwischen Stadt und dem Projekträger gbt Wohnungsbau und Treuhand AG für einen weiteren Spielplatz, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Weil auf dem Herz-Jesu-Gelände kein Platz mehr ist, entsteht die neue Anlage auf dem Grundschulhof. Die gbt stellt dafür 140 000 Euro zur Verfügung. Gleichzeitig bewilligte der Stadtrat einen Jahreszuschuss von 5000 Euro zum Unterhalt der Anlage. Als zentrales Element ist ein Seilkombinationsspielgerät vorgesehen. Außerdem sollen eine Tischtennisplatte, ein Fußballkicker, ein Sandkasten und drei Spielpunkte installiert werden. Um dort ein „Grünes Klassenzimmer“ veranstalten zu können, werden außerdem Sitzsteine und eine mobile Schultafel aufgestellt.

Simeonstiftplatz: Bis vor wenigen Jahren war er der zentrale Parkplatz für Reisebusse in Trier, nun wurde der umgestaltete und verkehrsberuhigte Simeonstiftplatz auch offiziell zur Fußgängerzone erklärt. Das Rathaus erhofft sich von der Maßnahme, die vom Stadtrat einstimmig gebilligt wurde, unter anderem eine bessere rechtliche Handhabe gegen Falschparker.

Bebauungsplan Amphitheater: Für den Bereich des Amphitheaters wird nach einstimmigem Beschluss des Stadtrats ein Bebauungsplan „Festspielstätte Amphitheater Trier“ aufgestellt. Zielsetzung ist die Festlegung des historischen Veranstaltungsortes als Sondergebiet für die Abhaltung von Opernaufführungen, Konzerten und Schauspielen. Mit den Planungsarbeiten sollen die Auswirkungen dieser Veranstaltungen auf die angrenzende Wohnnutzung ermittelt und Konflikte, soweit möglich, vermieden beziehungsweise gemindert werden. Gemeint sind neben der Lärmentwicklung auch die Folgen des Zu- und Abfahrtsverkehrs sowie des Rahmenprogramms.
Von dem Bebauungsplan erwartet sich die Verwaltung eine grundsätzliche Klärung für die Nutzung des herausragenden römischen Kulturdenkmals als Aufführungsstätte insbesondere für die Antikenfestspiele. Bislang konnten die Veranstaltungen von der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) und dem städtischen Ordnungsamt auf der Grundlage des Landesimmissionsschutzgesetzes jeweils nur für einzelne Jahre genehmigt werden. Die erforderliche mittel- oder gar langfristige Investitions- und Planungssicherheit war nicht möglich.
Die jetzt beschlossene Bauleitplanung soll zwischen öffentlichen und privaten Interessen abwägen und Konflikten durch die Festlegung von Nutzungsbeschränkungen und Schallschutzmaßnahmen vorbeugen. Dabei gilt als primäres Ziel der „Schutz der Nachtruhe im Bereich der betroffenen Wohnbebauung“.

Wohnsiedlung Quint: Ein in der Quinter Schloßstraße geplantes mehrgeschossiges Terrassenhaus wird wegen fehlender Nachfrage nicht gebaut. Stattdessen sollen dort zwölf Doppelhaushälften entstehen. Den hierfür erforderlichen Bebauungsplan BE 29 „Schloßstraße“ hat der Stadtrat nun einstimmig als Satzung beschlossen. Außerdem wurde der bisher für dieses Gebiet gültige Bebauungsplan BE 19 „Schloßpark Quint“ teilweise aufgehoben.

Raumkonzept FWG: Dem Friedrich-Wilhelm-Gymnasium fehlen Klassenräume. Und sollte sich Triers Traditionsschule möglicherweise zu einem „G 8-Ganztagsschul-Gymnasium“ weiter entwickeln, wird zusätzlicher Raum benötigt. Ursprünglich war daran gedacht, im Zusammenwirken mit dem Kreis Trier-Saarburg zu den bereits vorhandenen vier Container-Klassen zwei weitere mobile Klassenräume zu beschaffen. Doch dann stellte sich heraus, dass die Kosten einer unverzichtbaren Generalsanierung der schon vorhandenen Pavillons in keinem Verhältnis zum Objektwert stehen. Auch diese vier Containerräume hätten ersetzt werden müssen.
Als damit die Gesamtkosten für die Beschaffung von nunmehr sechs Container-Klassen auf rund 650.000 Euro stiegen, wurden neue Überlegungen mit dem Ziel einer dauerhaften Lösung angestellt. Dabei zeigte sich, dass ein Ergänzungsbau in Massivbauweise (Kosten etwa eine Million Euro) auf Dauer gesehen die wirtschaftlichere Lösung darstellt.
Für die Überbrückung der Zeit bis zur Fertigstellung des Ergänzungsbaus wurde eine Lösung gefunden, die jetzt auch die einstimmige Zustimmung des Stadtrats erhielt. So werden sieben Klassenräume mit einer Nutzfläche von gut 500 Quadratmetern im früheren Gebäude der Landes-, Lehr- und Versuchsanstalt (LLVA) in der Egbertstraße für fünf Jahren angemietet. Die Kosten für die Herstellung der Räume betragen 100.000 Euro, an Miet- und Nebenkosten sind im kommenden Jahr gut 42 000 und danach jeweils rund 55.000 Euro zu zahlen.
Zur Deckung des akuten Raumbedarfs wurden als Sofortlösung bereits seit August zwei Schulungsräume in der Europäischen Rechtsakademie, unweit des FWG, gemietet. Sie stehen wegen Eigenbedarf allerdings nur bis April 2009 zur Verfügung. Da auch das Gebäude der früheren LLVA nicht weit vom FWG entfernt liegt, ist die jetzt gefundene Lösung des vorübergehenden Ausweichquartiers zweifellos ein Glücksfall.

Eröffnungsbilanz der Stadt Trier: Ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wird auf einstimmigen Beschluss des Rates die nach den Richtlinien der Doppik aufgestellte Eröffnungsbilanz der Stadt Trier prüfen. Nach Abschaffung des bisherigen kameralen Systems wird die Stadt im neuen Haushaltsjahr erstmals eine nach kaufmännischen Gesichtspunkten orientierte „Gewinn- und Verlustrechnung“ und eine „Finanzrechnung“ vorlegen. Zum Stichtag 1. Januar 2009 ist dazu eine Eröffnungsbilanz aufzustellen, die die Vermögens- und Schuldensituation der Stadt realistisch abbildet und gleichzeitig die Vorzeichen für den Haushaltsausgleich zukünftiger, doppisch geführter Haushaltsjahre setzt. Die Eröffnungsbilanz ist damit die erstmalige vollständige Darstellung des städtischen Vermögens auf Basis der doppischen Rechnungslegung. Allein im Bereich des Anlagevermögens sind rund 1 1000 Grundstücke mit circa 680 Gebäuden zu bewerten. Die Bilanzsumme übersteigt wahrscheinlich eine Größenordnung von einer Milliarde Euro.
Die Eröffnungsbilanz wird zur Zeit erstellt und muss nach den gesetzlichen Vorgaben so rechtzeitig fertig sein, dass der Stadtrat sie bis zum 30. November 2009 förmlich feststellen kann. Der Rat schloss sich der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes an, sich bei der neuen und sehr schwierigen Arbeit der Hilfe externer Fachleute zu bedienen.

Begabtenzweig AVG: Einstimmig hat der Rat die Fachämter der Verwaltung beauftragt, mit der Planung für die Herrichtung von Räumlichkeiten für den Hochbegabtenzweig des Auguste-Viktoria-Gymnasiums im Klosterbau zu beginnen. Förderanträge sollen gestellt und der Baubeschluss vorbereitet werden. Der Grundsatzbeschluss berücksichtigt auch den zweiten Bauabschnitt für das Hauptgebäude. Nach einer ersten Kostenübersicht werden für das Gesamtprojekt rund 5,2 Millionen Euro benötigt. Dabei entfallen auf den Klosterbau 2,2 und auf das Hauptgebäude knapp drei Millionen Euro. Nicht berücksichtigt sind mögliche Mittel für Klassenauslagerungen, die Erneuerung der Technik in den bestehenden Gebäudeteilen sowie für eine Lüftungsanlage in den Dachgeschossen. Die Arbeiten sollen voraussichtlich 2011 abgeschlossen werden.
Ursprünglich war alles ganz anders geplant. Um dem erweiterten Raumbedarf für den Hochbegabtenzweig des AVG gerecht zu werden, sollte das Hauptgebäude großflächig aufgestockt werden. Parallel geführte Untersuchungen durch das Amt für Gebäudewirtschaft ergaben allerdings, dass der Hochbegabtenzweig nach dem Auszug des Studienseminars für Gymnasialunterricht auch im Dachgeschoss des Klosterbaus untergebracht werden kann. Die hier vorhandenen Flächen können für das AVG genutzt und entsprechend baulich qualifiziert werden. Die Investition in den Bestand erwies sich als wirtschaftlicher als die Herstellung zusätzlicher Flächen auf dem AVG-Neubau. Gespräche mit der städtischen Denkmalpflege und der Dienst-aufsichtsbehörde führten ebenfalls zu einem positiven Ergebnis.
Die Umgestaltung des Klosterbaus sieht als erste Orientierung folgende Schritte vor: Herrichtung zusätzlicher Unterrichtsräume für den Hochbegabtenzweig (geschätzte Kosten eine Million Euro), Dachsanierung (500.000 Euro), Bau eines behindertengerechten Aufzugs und Toilettenanlage
(100.000 Euro), Fenster- und Fassadensanierung (rund 515.000 Euro) sowie Neugestaltung von Parkplatz und Pausenhof (89.000 Euro). Für den späteren zweiten Bauabschnitt im Hauptgebäude sind Verbesserungen für den Brandschutz (etwa 321.000 Euro), die Sanierung von Fachklassen (1,6 Millionen Euro) sowie der Einbau eines behindertengerechten Aufzugs und einer Toilettenanlage (150.000 Euro) vorgesehen. Für den Ausbau der Räumlichkeiten der Bildenden Kunst und eine Aufzugsanbindung im Dachgeschoss werden 354.000 Euro und für die Dachsanierung des Altbaus unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Vorgaben etwa 500.000 Euro benötigt. Bei den Kosten handelt es sich vorerst um grobe Schätzungen, die nun für die Erarbeitung einer detaillierten Beschlussvorlage konkretisiert werden müssen.

ERA-Erweiterung: Für die geplante Erweiterung der Europäischen Rechtsakademie (ERA) muss der Bebauungsplan BH 30 geändert werden. Dafür hat der Stadtrat einstimmig die Offenlegung beschlossen. Die ERA will das bis 2007 von der Landeszentralbank (LZB) genutzte Gebäude übernehmen (rechts). Dafür muss das bisher als Sondergebiet LZB ausgewiesene Grundstück umgewidmet werden. Außerdem entfallen die bisherigen Regelungen zum Immissionsschutz.

Sachstand Castelnau: Mit den Planungen für das Konversionsgelände Castelnau in Trier-Feyen beschäftigte sich der Stadtrat im Rahmen einer Anfrage der SPD-Fraktion. Wie Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani mitteilte, befindet sich das Rathaus sezwei Jahren in Verkaufsverhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA). Um den Kaufvertrag nicht mit Verhandlungen zum Grundstückspreis zu belasten, habe die Stadt mit der BIMA ein so genanntes Kooperierendes Gutachterverfahren zur Preisfindung realisiert. Für das Gebiet sei nun eine europaweite Ausschreibungspflicht gegeben, was den Prozess zusätzlich verzögert habe. Inzwischen stünden die Verhandlungen über den Kaufpreis jedoch kurz vor dem Abschluss.
Zum Vergabeverfahren werden nach Angaben von Kaes-Torchiani derzeit zwei verschiedene Varianten diskutiert. Entweder die BIMA schreibt die Fläche in Abstimmung mit der Stadt selbst europaweit aus, was bedeutet, dass die Stadt nicht direkt an dem Verfahren beteiligt ist und nur indirekt Einfluss auf die Auswahl des Investors nehmen kann. Die zweite denkbare Möglichkeit: Die Stadt erwirbt die Fläche ohne Auflagen von der BIMA und führt das Vergabeverfahren selbst durch. Damit würden Vergabekriterien direkt durch den Stadtrat beschlossen. Bei beiden Varianten sei, so Kaes-Torchiani, aufgrund der einzuhaltenden Ausschreibungsfristen und notwendigen Ratsbeschlüsse vermutlich ein weiteres Jahr erforderlich, um die Fläche an einen Investor zu veräußern. Sofern die Stadt die Fläche selbst erwerben sollte, müssten der Kaufpreis sowie die Finanzierungskosten für etwa ein Jahr in die Haushaltsberatungen 2009 eingeplant werden.

Sitzungsgeld: Die Entscheidung über eine Erhöhung des Sitzungsgelds für Stadtratsmitglieder ist vertagt worden. Gegen sechs Stimmen der UBM und fünf aus der Fraktion B 90/Grüne wurde ein entsprechender UBM-Antrag zur weiteren Beratung in den Ältestenrat verwiesen. Noch vor der Kommunalwahl im kommenden Jahr soll dort erneut über das Thema diskutiert und schließlich im Stadtrat entschieden werden.
Als Aufwandsentschädigung erhalten die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker derzeit monatlich 215 Euro. Für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats, des Stadtvorstands, des Ältestenrats, des Ortsbeirats und von Ausschüssen erhalten die Mitglieder oder deren Vertreter Sitzungsgeld in Höhe von 20 Euro.
Bei Sitzungen, die länger als vier Stunden dauern, erhöht sich der Betrag auf 41 Euro. Für die Teilnahme an einer Fraktionssitzung, die der Vorbereitung für den Stadtrat dient, erhalten die Mitglieder ebenfalls Sitzungsgeld in Höhe von 20 Euro.
Eine geringfügige Erhöhung erfolgte 2002 im Zuge der Euro-Einführung: Der Grundbetrag stieg damals von 420 DM auf 215 Euro. Aus 40 DM Sitzungsgeld wurden die heute noch gültigen 20 Euro. Die letzte Erhöhung gab es 1990.

Bebauung Sickingenstraße: Die aus der Talstadt einsehbaren Villen an der Sickingenstraße dürfen künftig nicht signifikant ausgebaut oder aufgestockt werden, um das Stadtbild in der exponierten Lage oberhalb des Amphitheaters zu bewahren. Die erforderlichen baurechtlichen Festlegungen enthält die erste Änderung des Bebauungsplans BO 6Ä „Zwischen Kurfürsten- und Sickingenstraße, Franzensknüppchen und Kreuzweg“, für die der Stadtrat einstimmig den Satzungsbeschluss fasste.