Sprungmarken
03.03.2015

Baby-Boom und Austrittswelle

Symbolbild Hochzeit
539 Ehen, darunter 18 eingetragene Lebenspartnerschaften, wurden im vergangenen Jahr in Trier geschlossen. Für rund 70 Prozent der Paare war es die erste Ehe, beim Rest war mindestens einer der Partner ein „Wiederholungstäter“. Foto: Stefan Heerdegen / pixelio.de
Geburten, Hochzeiten, Todesfälle – die Beurkundung dieser „Personenstandsfälle“ ist die wichtigste Aufgabe des Standesamts der Stadt Trier. Im Jahr 2014 verzeichneten die Beamtinnen und Beamten am Domfreihof einige außergewöhnlichen Zahlen.

Statistisch am auffälligsten ist die kontinuierliche Steigerung von Beurkundungen in Trier geborener Kinder. In den letzten vier Jahren ist ihre Zahl von 2163 Babys (2011) bis zum Jahr 2014 (2549 Neugeborene) überdurchschnittlich angestiegen. (Die Gründe für diesen Baby-Boom erläutert der RaZ-Vermerk links). Völlig im Bundestrend liegt dagegen das Verhältnis zwischen Jungen (51 Prozent) und Mädchen (49 Prozent). Die meisten Babys wurden in Trier im letzten Jahr im Juli geboren (267), gefolgt von den Monaten Juni, August und September mit jeweils 230 Geburten. Im Februar waren es lediglich 165.

 Traurig: Von den 2549 beurkundeten Kindern waren elf Totgeburten. Seit Mai 2013 besteht die Möglichkeit, ein „Sternenkind“, ein totgeborenes Kind, dessen Gewicht weniger als 500 Gramm  beträgt, beim Standesamt anzuzeigen. Das amtliche Dokument, das die Existenz der tot Geborenen offiziell nachweist, hilft vielen betroffenen Eltern bei ihrer Trauerarbeit. In Trier wurden im Jahr 2013 elf, im letzten Jahr drei Sternenkinder angezeigt. Die Gesamtzahl der beurkundeten Sterbefälle in Trier ist in den letzten Jahren gestiegen: von 1828 im Jahr 2012 über 1927 (2013) bis auf 1937 Verstorbene im vergangenen Jahr. Etwa 45 Prozent der Verstorbenen wohnten außerhalb von Trier.

Die Stadt Trier erfreut sich bei Hochzeitspaaren großer Beliebtheit: Nicht nur Triererinnen und Trierer gaben sich im historischen mittelalterlichen Turm Jerusalem am Domfreihof das Ja-Wort, auch „Heiratstouristen“ aus ganz Deutschland schätzen das einmalige Ambiente von Trauungszimmer und Stadt und reisen gezielt zur standesamtlichen Trauung an. Im vergangenen Jahr wurden 593 Ehen geschlossen, 2013 waren es 565, 2012 wurden 654 Ehen beurkundet. Darunter waren im vergangenen Jahr 18 gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, im Jahr 2013 zehn und 21 im Jahr 2012.

Die meisten wählen einen Namen

Der „Heiratsmonat“ schlechthin war in Trier, wie schon im Vorjahr, der August (78 Trauungen). Die wenigsten Eheschließungen  fanden in den Monaten Januar bis März mit jeweils etwa 20 statt. Nach der Statistik des Trierer Standesamtes war es für rund 70 Prozent der Paare die erste Ehe, beim Rest war zumindest einer der Partner ein „Wiederholungstäter“. 16 Prozent der Eheschließenden wählten keinen gemeinsamen Namen, jeder führte den bisherigen Namen weiter. 84 Prozent wählten einen Ehenamen, hiervon 94 Prozent den Namen des Mannes. Von den 84 Prozent der Paare, die einen Ehenamen gewählt haben, entschied sich in neun Prozent der Partner, der seinen Namen aufgegeben hat, für einen Doppelnamen.

Interessant ist beim Namensrecht der Vergleich zu den eingetragenen Lebenspartnerschaften: 2014 wählten die Paare hier in zwei Drittel der Fälle keinen gemeinsamen Namen. Und noch eine statistisch herausragende Zahl: Etwa 20 Prozent aller Eheschließungen finden in Trier mit „Auslandsbeteiligung“ statt; zumindest ein Partner hat eine ausländische Staatsangehörigkeit. Ebenfalls rekordverdächtig sind die im Trierer Standesamt erfasste Zahlen der  Kirchenaustritte. Von 410 im Jahr 2012 stieg deren Anzahl über 574 (2013) bis auf 744 Austritte im vergangenen Jahr. Eine Aufsplittung nach Konfessionen nimmt die Statistik nicht vor.

Das Trierer Standesamt hat im letzten Jahr rund 9500 Urkunden nachträglich ausgestellt, das heißt Urkunden, die nicht im Zusammenhang mit der ersten Beurkundung einer Geburt, einer Eheschließung oder eines Sterbefalls angefertigt, sondern später

angefordert wurden. Etwa 250 Namensänderungen wurden beurkundet. Hierunter fallen die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe und Namensänderungen von eingebürgerten Personen („Eindeutschung“ des Namens).