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22.01.2008

Neue Regeln im Maarviertel

Autofahrer, die ihr Fahrzeug an Werktagen im Maarviertel zwischen Brüderkrankenhaus, Moselstadion, Engel- und Zurmaiener Straße abstellen wollen, müssen künftig einen Parkschein ziehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Anwohner, die einen Parkausweis beantragen können. Damit will das Straßenverkehrsamt den von ortsfremden Autofahrern verursachten Parksuchverkehr in dem Quartier reduzieren. Die Anwohner brauchten zuletzt viel Glück, um einen Parkplatz in der Nachbarschaft zu finden. Der Bau-Dezernatsausschuss hatte die neue Regelung bereits im vergangenen Jahr beschlossen.
 
Inzwischen sind die Vorbereitungen abgeschlossen: Die Bewirtschaftung der insgesamt rund 800 Straßenparkplätze im Maarviertel erfolgt künftig zumeist mit Parkscheinautomaten oder Parkuhren, in der Wilhelm-Leuschner- und Zeughausstraße genügt eine Parkscheibe. In einigen Abschnitten dürfen künftig nur Anwohner parken. Dafür stehen der Allgemeinheit im Parkhaus Porta Nigra in der Engelstraße 350 weitere Stellplätze zur Verfügung.

Das Viertel wird in vier Bewohnerparkzonen aufgeteilt. Die Zone L umfasst die Wilhelm-Leuschner- sowie Abschnitte der Maar- und Zurmaiener Straße. Zur Zone G gehören die Glockengießer-, Peter-Friedhofen-, Steinhausen-, Remigius- und Teile der Zurmaiener Straße. In der Zone E liegen die Engel-, Benediktiner-, Bach-, Kloschinsky-, Zeughaus-, Theobald- sowie Abschnitte der Maar- und St. Mergener Straße. Die Zone I umfasst folgende Straßen: Gärtnerstraße, Nalbachstraße, Im Sonnenschein, Brahmsstraße und Max-Brandts-Straße.

Ausweise beantragen

Bewohnerparkausweise berechtigen zum gebührenfreien Parken in den jeweiligen Zonen und müssen beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Anspruch auf den Ausweis haben alle Fahrzeughalter, die mit Erstwohnsitz im Maarviertel gemeldet sind und über keinen privaten Stellplatz in Wohnungsnähe verfügen. Eine Ausnahmegenehmigung kann zum Beispiel für Studenten erteilt werden, deren Auto auf Vater oder Mutter zugelassen ist. Gleiches gilt für privat genutzte Geschäftswagen. In diesen Fällen muss dem Antrag eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters beigefügt werden. Die Gebühr für die Zuteilung des Parkausweises beträgt 30,70 Euro pro Jahr. Der Ausweis verlängert sich nicht automatisch, sondern muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Die Antragsformulare werden in den nächsten Tagen an alle Haushalte in der Zone E per Postwurfsendung verteilt. Die Formulare können auch über das Internetportal der Stadt Trier (www.trier.de, A-Z, Stichwort „Formulare“) heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die ausgefüllten Anträge müssen zusammen mit einer Kopie des Fahrzeugscheins an die Stadt Trier, Straßenverkehrsamt, z. Hd. Herrn Bock, Thyrsusstraße 17-19, 54292 Trier, geschickt werden. Nach Versendung der Parkausweise und entsprechender Bekanntmachung in der Rathaus Zeitung treten die neuen Parkregeln in dieser Zone in Kraft. Danach beginnt nach dem selben Schema das Verfahren für die Zone G, dann für L und schließlich für die Zone I.