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13.12.2022

Betriebskosten stark gestiegen

Mehrere Müllsammelfahrzeuge im Einsatz
Auch auf seinen Müllsammelfahrzeugen wirbt der Zweckverband A.R.T. für eine möglichst nachhaltige Abfallentsorgung. Foto: A.R.T.

Der Stadtrat hat der von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) beschlossenen Gebührenerhöhung ab Januar zugestimmt. So steigt die Jahresgrundgebühr für eine 80 Liter-Tonne (Haushalt bis einschließlich vier Personen) von 104,31 auf 112,27 Euro. Für die Anhebung, die bei den verschiedenen Behältern zwischen sieben und acht Prozent beträgt, gibt es vielfältige Gründe.

„Die Kosten steigen in allen Wirtschaftsbereichen enorm. Das trifft natürlich auch den Betrieb der Müllabfuhr. Vom Kraftstoff für die Fahrzeuge, über die Strom- und Gaspreise bis zu den Kosten für Ersatzteile, Abfallbehälter und vieles mehr sind die Preise geradezu explodiert. Auch die Kosten für unsere Bauprojekte für Wertstoffhöfe und Betriebsgebäude sind betroffen," erklärt Sprecherin Kirsten Kielholtz. Weil der Zweckverband nach dem Prinzip der Kostendeckung ohne Gewinnerzielung arbeitet und die Gebühr einfach nur die Summe aller (Betriebs-)kosten ist, müssen sie in den Kostensteigerungen angepasst werden. Dabei gelten die Grundsätze des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz.

Verschärft wird die Lage zudem durch das vom Bundestag im Oktober verabschiedete Brennstoffemmissionshandelsgesetz. Es sieht vor, dass ab 2024 auch für die thermische Entsorgung von Siedlungsabfällen – also die Verbrennung getrockneter Abfälle aus der mechanisch-biologische Trocknung – ein CO2-Aufschlag fällig wird. Er erhöht sich jährlich, was die Entsorgung der Abfälle in den Folgejahren deutlich verteuert. Anders als andere öffentlich-rechtliche Entsorger profitiert der A.R.T. aber von der Abfallvorbehandlung in Mertesdorf: Durch die mechanisch-biologische Trocknung, die technische Nachsortierung und stoffliche Verwertung der Siedlungsabfälle sinkt der noch verbleibende, der Verbrennung zugeführte Anteil, um rund die Hälfte. Die Region ist damit nicht nur klimapolitisch gut aufgestellt, sondern spart jährlich mehrere Millionen Euro aus der Vermeidung von CO2-Zuschlägen.

Bis einschließlich 2025 haben die Landkreise im Verband getrennte Gebührenhaushalte. Bis dahin trägt jeder die Kosten, die für die Sammlung und Entsorgung der Abfälle sowie den Betrieb etwaiger Deponien und Entsorgungszentren in seinem Gebiet. Dadurch und durch noch bestehende Unterschiede im Eigenkapital ergeben sich Unterschiede in der Gebührenhöhe. Erst nach der geplanten Zusammenlegung der Teilhaushalte gibt es ab 1. Januar 2026 einheitliche Tarife. Kielholtz: „Selbstverständlich setzen wir als öffentlich-rechtlicher Entsorger unverändert alles daran, unsere Leistungen möglichst günstig zu erbringen. Wir nutzen modernste Technik, um den Anteil der Abfälle, die verwertet werden können, möglichst hoch zu halten. So können Wertstoffe gerettet und Kosten für die Entsorgung eingespart werden. Da wir als Zweckverband keine Gewinnabsicht verfolgen, sondern im Sinne des Kommunalabgabenrechts kostendeckend arbeiten, ist eine entsprechende Kalkulation die Basis der künftigen Abfallgebühren."

Kurze Debatte im Stadtrat

Bei der Abstimmung in der Stadtratssitzung lehnte das unabhängige Ratsmitglied Dr. Ingrid Moritz die Gebührenerhöhung als ungerechtfertigt ab. Dagegen betonten die Fraktionssprecher Jörg Reifenberg (CDU) und Richard Leuckefeld (Grüne), dass der A.R.T. sehr gut wirtschafte. Seine Gebühren gehörten auch künftig zu den niedrigsten in Rheinland-Pfalz.

Damit die Kundinnen und Kunden den Überblick über bereits in Anspruch genommene Leerungen behalten, können sie ihre Daten jederzeit online abrufen. Der Service steht auf der Webseite (www.art-trier.de/leerungsdaten) und in der A.R.T. App zur Verfügung. Die erforderliche Objekt- und Kundennummer sind im Gebührenbescheid zu finden, der den Eigentümern vorliegt.