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07.06.2022

"Die Hürden waren hoch"

Teilansicht des ehemaligen Jugend- und Kulturzentrums Exhaus
Noch ist nicht klar, wie es mit dem 2019 aufgrund gravierender Baumängel geschlossenen Exhaus-Gebäude in der Zurmaiener Straße weitergeht.

Die Einschätzung des städtischen Rechtsamts ist eindeutig: Das vom Aktionsbündnis „Exhaus bleibt" angestrebte Bürgerbegehren ist rechtlich nicht zulässig. In einem Pressegespräch erläuterten der Leiter des Rechtsamts, Joachim Henn, und Bürgermeisterin Elvira Garbes die Gründe für diese Einschätzung.

Vor wenigen Wochen übergab das Aktionsbündnis, das sich für die Sanierung des 2019 aufgrund gravierender Baumängel geschlossenen Gebäudes in Trier-Nord einsetzt, die letzten Boxen mit Unterschriften, die für ein Bürgerbegehren notwendig sind. Um es Realität werden zu lassen, waren mindestens 4268 Unterschriften von Wahlberechtigen mit Hauptwohnsitz in Trier nötig. Von 6821 gesammelten Unterschriften waren 4824 gültig und das Quorum für ein Bürgerbegehren somit klar erreicht. Das städtische Rechtsamt prüfte nun intensiv, ob ein Bürgerbegehren mit der Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Trier das Exzellenzhaus (Zurmaiener Straße 114) saniert und einen freien Träger der Jugendhilfe nach Fertigstellung beauftragt, das Objekt im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendkulturarbeit zu bewirtschaften?" zulässig ist. In einer knapp 30-seitigen Analyse kommen Joachim Henn und Caroline Schaaf vom Rechtsamt zu dem Ergebnis, dass es dies nicht ist und machen dies an mehreren Gründen fest:

In dem Bürgerbegehren wurde keine hinreichend konkrete Formulierung gewählt, die eine abschließende Sachentscheidung ermöglicht. Konkret: Mit der Fragestellung müsste genauer definiert werden, wie der spätere Ausbauzustand des Gebäudes sein soll – „Sanierung" ist ein sehr weiter Begriff. Auch welche Jugendhilfemaßnahmen dort angeboten werden sollen, ist nicht hinreichend konkret.

Das größte Argument gegen eine Zulässigkeit sieht Henn in der Begründung. Diese soll dazu beitragen, die Unterzeichner über den Sachverhalt und die Argumente der Initiatoren aufzuklären. Die Unterzeichner sollen den Inhalt des Bürgerbegehrens verstehen, seine Auswirkungen überblicken und Vor- und Nachteile abschätzen können. Nach Einschätzung des Rechts-amts ist die Begründung nicht ausreichend: So wird nicht klar, warum die Jugendarbeit zwingend mit dem Standort Zurmaiener Straße verbunden sein muss, es fehlen Hinweise auf zurückliegende Bemühungen zum Erhalt des Exhauses und eine Begründung, warum die Angebote der Jugendhilfe „aus einer Hand" vorgehalten werden sollten. Irreführend sei der Hinweis, dass das Angebot der Jugendhilfe wiederhergestellt werden solle, obwohl es schon zu großen Teilen auf andere Träger und Standorte verteilt worden ist.

Das Rechtsamt bewertet das Bürgerbehren als „kassatorisch": Da es die Übertragung der Jugendhilfeaufgaben an einen Träger fordert, würde es Beschlüsse des Stadtrats abändern, da dort Teile der Jugendhilfe anderweitig an verschiedene Träger vergeben wurden. Ein Beschluss des Stadtrats würde also durch das Bürgerbegehren „kassiert". Für ein solches „kassatorisches Bürgerbegehren" gilt eine Viermonatsfrist nach dem letzten Beschluss. Diese ist spätestens am 5. Februar diesen Jahres abgelaufen.

Angesichts der Haushaltslage der Stadt liegen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbindliche Sanierung, die das Bürgerbegehren ja fordert, nicht vor. Für ein derartiges Mammutprojekt bräuchte es Fördermittel oder eine Ausnahmegenehmigung, etwa aufgrund der Unabweisbarkeit der Maßnahme. Dieses sei aktuell nicht gegeben.

Henn räumte ein, dass die Hürden für ein Bürgerbegehren für ein solch komplexes Thema hoch seien. Bürgermeisterin Elvira Garbes lobte erneut das Engagement des Aktionsbündnisses, aber: „Recht ist Recht und muss Recht bleiben". Sie habe bereits viele Gespräche mit potenziellen Geldgebern für das Exhaus geführt, bislang sei aber noch keine Lösung zustandegekommen. Garbes versicherte, auch weiterhin an einer Lösung zu arbeiten und die Chance zu ergreifen, wenn sich eine Möglichkeit zum Erhalt des Exhauses biete.

Das Aktionsbündnis gibt sich in einem Statement auf Facebook kämpferisch und will die rechtliche Einordnung der Stadt überprüfen lassen.

Björn Gutheil