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13.10.2020

Wiederkehrend statt einmalig

Im letzten Abschnitt des Straßenausbaus Zum Pfahlweiher wird die alte Fahrbahndecke an der Einmündung Sandbach abgetragen.
Im letzten Abschnitt des Straßenausbaus Zum Pfahlweiher wird die alte Fahrbahndecke an der Einmündung Sandbach abgetragen. Zur Finanzierung werden einmalige Ausbaubeiträge von den Anliegern erhoben.

Weil die Kosten zwischen Baubeschluss und Baubeginn stark gestiegen waren, hatten die Anlieger der Eltzstraße gegen die hohe finanzielle Belastung durch die Ausbaubeiträge protestiert. Der Stadtrat entschloss sich deshalb zu einem Systemwechsel: Statt einmaliger Beiträge für die Anlieger einer Straße werden wiederkehrende Beiträge von allen Grundstückseigentümern in Pfalzel erhoben. Somit wird die private Kostenbeteiligung für Straßenbauprojekte auf mehr Schultern verteilt.

Seit Mai gilt diese Regelung für ganz Rheinland-Pfalz: Ein neues Gesetz sieht vor, dass die Kommunen in der Regel wiederkehrende Beiträge erheben sollen. Dafür können Abrechnungsgebiete mit bis zu 20.000 Einwohnern gebildet werden. In Trier bietet sich zum Beispiel die Einteilung nach Ortsbezirken an.

Im Baudezernatsausschuss erläuterte Sachgebietsleiterin Anke Schmitz vom Amt StadtRaum Trier die Auswirkungen der Gesetzesänderung für laufende Projekte in Trier. Betroffen sind Benediktinerstraße, Zum Pfahlweiher, Walramsneustraße, Loebstraße sowie Bleichstraße/Zurlaubener Ufer. Zum Teil sind diese Projekte bereits abgeschlossen, aber noch nicht vollständig abgerechnet. Würde man jetzt auf das neue System umstellen, wären für die Stadt Rückzahlungen bereits geleisteter Beiträge mit sechs Prozent Zinsen fällig. Ein weiteres Problem entsteht durch Schongebiete: Grundstückseigentümer, die in den letzten 20 Jahren Ausbaubeiträge zahlen mussten, sind von den wiederkehrenden Beiträgen befreit. Im Abrechnungsgebiet Feyen/Weismark gehört zum Beispiel rund die Hälfte der Grundstücke zum Schongebiet. Angesichts dieser Probleme empfahl Schmitz, die bis Ende 2023 geltende Übergangsfrist zu nutzen und die laufenden Projekte nach dem alten System abzurechnen.