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12.02.2013

Unklarheit über Nanotechnologien

Wie in der Natur perlt das Wasser beim Lotuseffekt an Oberflächen, etwa von Fenstern oder Waschbecken, ab. Foto: ©dnikun by stock.xchng
Wie in der Natur perlt das Wasser beim Lotuseffekt an Oberflächen, etwa von Fenstern oder Waschbecken, ab. Foto: ©dnikun by stock.xchng
Wenig anfangen konnten die meisten Ratsmitglieder mit einem Antrag der Grünen-Fraktion zur Nanotechnologie. Die Zustimmung sollte die Verwaltung verpflichten, beim Bau solange auf den Einsatz von Produkten, die Nanomaterialien enthalten, zu verzichten, „bis eindeutige Forschungsergebnisse mögliche Risiken und Gefahren für Mensch und Natur ausschließen“. Nach kurzer Diskussion, die viele Fragen aufwarf und kaum Antworten bot, einigte sich der Rat bei einigen Enthaltungen der SPD darauf, die Angelegenheit im zuständigen Bauausschuss in Ruhe weiter zu beraten.

Mit dem Auge nicht mehr wahrnehmbare Nanopartikel werden heute vielen Produkten beigefügt. Hierzu gehören antimikrobielle Farben, Antischim-melanstriche, Beschichtungen und Lacke im öffentlichen Bereich wie Griffe im  Nahverkehr, Rolltreppenlaufbänder, Einkaufswagen oder Baumaterialien, die unangenehme Gerüche reduzieren oder abbauen. Auch viele Solarzellen werden mit Nanomaterial beschichtet. Im Sanitärbereich rufen mit Nanomaterial versehene beschichtete Waschbecken den „Lotuseffekt“ hervor.     

Als „tickende Zeitbombe“ bezeichnete Grünen-Sprecherin Anja Reinermann-Matatko die Nanotechnologien. Diese Materialien dürften in öffentlichen Gebäuden nicht verwandt werden, solange es keine Klarheit über deren Risiken und Gefahren gebe. Schäden am Erbgut, an Organen, Entzündungen, Tumore und Krebs sowie allergische Reaktionen seien, so der Grünen-Antrag, durch Nano-Bestandteile nicht auszuschließen. Auch das Bundesumweltministerium gestehe ein, dass die Wirkung in der Umwelt und mögliche gesundheitliche Risiken derzeit noch kaum erforscht seien.

CDU-Sprecher Ulrich Glischke wies auf die kontrovers geführte Debatte über die Risiken der Nanoprodukte, die auch in der Natur vorkämen und durchaus positive Effekte aufwiesen, hin. Neben vielen offenen Fragen sei der Grünen-Antrag in der Praxis schon deshalb nicht umsetzbar, da es eine allgemeine gesetzliche Kennzeichnungspflicht von Produkten mit Nanotechnologien derzeit gar nicht gebe.

Man teile die Besorgnisse in „vollem Umfang“, sagte Begoña Hermann (SPD), doch könne man dem weitreichenden Grünen-Antrag aufgrund fehlender eindeutiger Belege für das Pro und Contra von Nanoprodukten nicht folgen. Die Untersuchungen seien derzeit noch wenig aussagekräftig. Auch könne man der Verwaltung schlecht Materialien verbieten, die die Prüfungsstellen zugelassen hätten. Dem Vorschlag, die Angelegenheit weiter im Fachausschuss zu beraten, schlossen sich die FWG-Fraktionsvorsitzende Christiane Probst und Tobias Schneider als Sprecher der FDP an.