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03.11.2015

Integration durch Arbeit

Beratungssituation im Jobcenter
Sandra Karl erläutert im Beratungsgespräch die Migrationsmappe des Jobcenters.
Die meisten Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, wollen so schnell wie möglich eine Arbeit aufnehmen. Vollen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten sie jedoch erst, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben. Ab diesem Zeitpunkt kümmert sich bei der Stadtverwaltung das Jobcenter um ihre Vermittlung.

Im Jobcenter Trier ist Sandra Karl die Beauftragte für Integration und Migration. Mit ihrem Team berät sie Arbeitssuchende mit Migrationshintergrund, knüpft Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern sowie zu Institutionen und Netzwerken, die ebenfalls bei der beruflichen Förderung von Flüchtlingen aktiv sind. Über 200 Flüchtlingsfamilien betreut das Jobcenter derzeit; alle sind in Trierer Wohnungen untergebracht. Viele von ihnen sind nach ihrer Anerkennung als Asylbewerber selbständig nach Trier gezogen.

Da Flüchtlinge mit ganz anderen Schwierigkeiten zu kämpfen haben als deutsche Arbeitslose, baut das Jobcenter seit Juni für sie eine kleine Sonderabteilung auf. Ein Beratungsteam versucht, Strategien zu erarbeiten, wie die Kunden in Arbeit kommen können und kümmert sich individuell darum, Vermittlungshemmnisse aus dem Weg zu räumen. „Manchmal müssen erst die gesundheitlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit ein Kunde wieder mit voller Kraft arbeiten kann“, weiß Karl. Hierzu arbeitet das Team beispielsweise mit Krankenkassen und Beratungsdiensten zusammen.

Neue Kunden erhalten eine viersprachige Migrationsmappe, die ihnen erklärt, welche Papiere sie für welche Leistung benötigen. Dies ist zum Beispiel die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs, die alle vorlegen müssen, um einen vom Bundesamt für Migration geförderten Sprachkurs zu besuchen. „Vielen müssen wir erst die deutsche Bürokratie nahebringen“, erläutert Karl. Die Mappe können die Menschen anschließend verwenden, um dort alle weiteren Papiere abzuheften, die ihren Weg in die deutsche Arbeitswelt betreffen.

Häufig haben Menschen in ihrer Heimat Schulabschlüsse, Berufsabschlüsse oder Universitätsdiplome erworben, die in Deutschland nicht ohne weiteres anerkannt werden. In Zusammenarbeit mit anderen Behörden unterstützt das Jobcenter sie auch hier dabei, ihre Abschlüsse rechtlich prüfen und anerkennen zu lassen.

Jugendliche stehen im besonderen Fokus des Jobcenters. Sobald sie 15 Jahre alt werden, erhalten sie Unterstützung und Beratung, um sich beruflich zu orientieren. Ziel ist es, möglichst viele von ihnen in Ausbildungen zu vermitteln und sie auch während der Lehrzeit mit sprachbegleitenden Maßnahmen zu unterstützen. Hierzu steht das Jobcenter mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Netzwerk IQ in Verbindung, das durch Gelder der EU und des Bundes gefördert wird.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Interesse haben, Migranten einzustellen oder auszubilden, bittet Sandra Karl, sich direkt mit ihr in Verbindung zu setzen. Sie berät Unternehmen in allen Fragen, die sich bei der Beschäftigung von Migranten ergeben und vermittelt Kontakte zu potenziellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

  • Ansprechpartnerin: Sandra Karl, Migrationsbeauftragte des Jobcenters, Telefon: 0651/205-7201, E-Mail: sandra.karl@jobcenter-ge.de.