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06.09.2011

Kommunen gegen Einheitstonnen

Im Gesetzentwurf der Bundesregierug sind Extrabehälter für Bioabfälle und Wertstoffe vorgesehen.Foto: A.R.T.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierug sind Extrabehälter für Bioabfälle und Wertstoffe vorgesehen. Foto: A.R.T.
Die Stadt Trier setzt bei der anstehenden Neuordnung des Abfallrechts auf eine Stärkung der kommunalen Unternehmen und der Entscheidungsfreiheit vor Ort. In einer ohne Gegenstimme verabschiedeten Resolution des Stadtrats wird insbesondere die in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene obligatorische Einführung der Wertstoff- und der Biotonne abgelehnt.

Mit der Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts soll eine Rahmenrichtlinie der EU umgesetzt werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Recyclingquote von 65 Prozent aller Siedlungsabfälle bis 2020, eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Biomüll sowie die Weiterentwicklung der bisherigen Verpackungsverordnung zu einer Wertstoffverordnung. Der bisherige „Gelbe Sack“ soll demnach von einer einheitlichen Wertstofftonne abgelöst werden. Zugleich soll die Einsammlung von werthaltigen Abfällen durch Privatunternehmen geregelt werden.

Der Stadtrat wendet sich in seiner mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft (RegAb) abgestimmten Resolution gegen eine bundeseinheitliche Regelung der Erfassungssysteme bei Biomüll und Wertstoffen: „Die Kommunen vor Ort wissen am besten, wie unter den jeweils gegebenen Verhältnissen Hausmüll erfasst werden muss“, heißt es in dem Appell. Und weiter: „Die Probleme der Verpackungsentsorgung können nur durch eine Stärkung der kommunalen Verantwortung gelöst werden.“

Zugleich wird vor dem Aufbau von Parallelstrukturen durch private Entsorgungsfirmen gewarnt. Ein unkontrollierter Wettbewerb um Wertstoffe aus Privathaushalten gefährde die Gebührengerechtigkeit, beeinträchtige den öffentlichen Straßenraum mit uneinheitlichen Sammelbehältern und belästige die Anwohner mit zusätzlichen Abholfahrten.

Der Stadtrat unterstützt auch eine ergänzende Stellungnahme des RegAb, in der auf die spezielle Situation in der Region Trier abgehoben wird. Die Verwertungsanlage in Mertesdorf sei auf die in den beteiligten Kommunen anfallende Abfallmenge ausgelegt. Wenn durch das neue Gesetz Abfallströme von den kommunalen Entsorgern abgezweigt werden, könne diese Kapazität nicht ausgeschöpft und die Anlage nicht wirtschaftlich betrieben werden. In einem vom rheinland-pfälzischen Umweltministerium geförderten, einjährigen Sortierversuch in Mertesdorf habe sich zudem gezeigt, dass Verwertungsquoten auch im Rahmen einer gemeinsamen Erfassung von Hausmüll und Verkaufsverpackungen um 50 Prozent gesteigert werden können. „Somit sind die Ziele, die mit einer Wertstofftonne erreicht werden sollen, wissenschaftlich nachweisbar auch in kommunaler Verantwortung realisierbar.“

CDU, SPD, FWG und FDP stimmten für die Resolution, die Grünen enthielten sich. Es gehe darum, die „niedrigen Gebühren, sicheren Jobs und organisatorischen Errungenschaften“ beim Trierer Zweckverband auf Dauer zu sichern, so Karl-Heinz Biegel (CDU). Dagegen forderte Gudrun Backes (B’90/Grüne), die Anlage in Mertesdorf weiterzuentwickeln, „damit sie mehr kann, als ökologisch und ökonomisch fragwürdige Brennstoffe“ herzustellen.

Die Resolution, die auch bei den anderen Zweckverbandsmitgliedern auf der Tagesordnung steht, soll nun an die Landesregierung weitergeleitet werden, die sich in ihrem Koalitionsvertrag die Stärkung der kommunalen Entsorger auf die Fahnen geschrieben hat. Im Gesetzgebungsverfahren hat der Bundesrat bereits Änderungen im Sinne der Kommunen beantragt. Der Verband kommunaler Unternehmen rechnet daher mit einer Anrufung des Vermittlungsausschusses.