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19.09.2023

Förderung ab 2024

An günstig ausgerichteten Balkongeländern eines Mehrfamilienhauses wird Solarenergie gewonnen.
An günstig ausgerichteten Balkongeländern eines Mehrfamilienhauses wird Solarenergie gewonnen. Foto: Rudy23/CC BY-SA 4.0

Die geplante Bezuschussung von Balkonkraftwerken wird erst nach der Inbetriebnahme einer Anlage gewährt. Das erklärte Beigeordneter Dr. Thilo Becker im Baudezernatsausschuss auf Anfrage der CDU.

Der Stadtrat hatte im Mai beschlossen, den Einbau von Balkonsolaranlagen zur Stromerzeugung mit insgesamt 500.000 Euro zu fördern. Das Geld soll aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) der Landesregierung bereitgestellt werden. Für die Sitzung des Baudezernatsausschusses in der vergangenen Woche hatte die CDU einen Fragenkatalog zur praktischen Umsetzung und Auszahlung der Förderung eingereicht.

In seiner schriftlich übermittelten Antwort weist Baudezernent Dr. Thilo Becker darauf hin, dass die Förderrichtlinie des Landes noch nicht endgültig fixiert ist. Somit konnte die Stadt bisher auch noch keinen förmlichen Förderantrag für die KIPKI-Mittel stellen. Dieser soll bis Dezember in den zuständigen Gremien ausgearbeitet und anschließend im Stadtrat beschlossen werden.

Becker geht davon aus, dass die ersten Fördermittel im Lauf des Jahres 2024 ausgezahlt werden können. Ob eine rückwirkende Förderung, zum Beispiel ab dem Kaufdatum 1. Januar 2024, in Betracht kommt, werde geprüft. Voraussetzung für einen Zuschuss sei, dass die Anlage installiert und in Betrieb ist.

Die Stadt werde das Förderprogramm mit einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit bewerben, kündigte Becker an. Neben der Nutzung aller Medienkanäle sind auch Exkursionen und Infoveranstaltungen geplant.

Ralph Kießling