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08.02.2022

Stadtrat will OB-Wahl am 25. September

Grafik Wahlurne mit Stimmzettel

Die Oberbürgermeisterwahl in Trier soll am Sonntag, 25. September, stattfinden. Diesen Termin hat der Stadtrat in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch beschlossen und sich damit gegen einen Verwaltungsvorschlag ausgesprochen.

Die Verwaltung hatte den 10. Juli vorgeschlagen, um Auswirkungen einer möglichen erneuten Corona-Welle im Herbst auf den Wahltag so gering wie möglich zu halten. Der Stadtrat sprach sich allerdings mehrheitlich für den von der CDU vorgeschlagenen Termin 25. September aus, unter anderem, um möglichen Bewerberinnen und Bewerbern mehr Zeit zu geben, sich der Bevölkerung vorzustellen. Der Termin muss nun noch von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bestätigt werden.

Als Oberbürgermeister bewerben können sich Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber oder Kandidatinnen oder Kandidaten, die von Parteien oder Wählergruppen nominiert werden. Personen, die dem Stadtrat oder dem rheinland-pfälzischen Landtag nicht seit der letzten Wahl ununterbrochen angehören, müssen mit dem Wahlvorschlag 230 Unterstützungsunterschriften einreichen.

Aus der Festlegung des Wahltermins ergeben sich folgende weitere Termine:

  • 2. August (54. Tag vor der Wahl): Bis zu diesem Termin müssen Parteien, die bisher nicht im Landtag oder Stadtrat seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind und auch nicht an der der letzten Bundestagswahl oder Landtagswahl teilgenommen haben, dem Landeswahlleiter anzeigen, dass sie an der Oberbürgermeisterwahl teilnehmen wollen, und sie müssen ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen.
  • 8. August (48. Tag vor der Wahl): Bis zu diesem Tag um 18 Uhr müssen Wahlvorschläge eingereicht werden.
  • 15. August (41. Tag vor der Wahl): Bis zu diesem Termin muss der Wahlausschuss über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern entscheiden.
  • 9. Oktober: Für diesen Sonntag hat der Stadtrat die mögliche Stichwahl terminiert. Diese würde notwendig, wenn keiner der Bewerberinnen oder Bewerber im ersten Wahlgang über 50 Prozent der Stimmen bekommt.

Da der amtierende Oberbürgermeister Wolfram Leibe angekündigt hat, erneut zu kandidieren, wird Bürgermeisterin Elvira Garbes nach seiner offiziellen Aufstellung zum Kandidaten die Funktion der Wahlleiterin übernehmen und den Wahlausschuss leiten.

Wählbar zum Trierer OB ist, wer Deutscher oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU mit Wohnsitz in Deutschland ist, am Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet und das 65. noch nicht vollendet hat sowie nicht von der Wählbarkeit im Sinne des Paragraphen 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist.

Michael Schmitz