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19.02.2008

Entscheidungshilfe für Bauherren

Seit rund zwei Jahren laufen im Baugebiet „Ortsauffüllung Pfalzel“ die Arbeiten für die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Seit rund zwei Jahren laufen im Baugebiet „Ortsauffüllung Pfalzel“ die Arbeiten für die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Die Grundstückspreise in Neubaugebieten, für die kein Erschließungsbeitrag mehr fällig wird, liegt auf dem Petrisberg bei 205 Euro pro Quadratmeter. In Irsch sind es 155, in Tarforst  190 und in  Euren 200 Euro. In Pfalzel beträgt der Bodenrichtwert 150 Euro. Dort steht der Erschließungsbeitrag noch nicht genau fest. Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses, der diese Daten ermittelt, gehört neben der Festsetzung der Bodenrichtwerte auch die Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke. Um die Daten zur Wertermittlung abzuleiten, führt dessen Geschäftsstelle eine Kaufpreissammlung, für die alle notariellen Verträge anonym ausgewertet werden. Richtwerte sind durchschnittliche Lagedaten des Bodens für Grundstücke mit gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen innerhalb bestimmter Zonen. Der Ausschuss legt sie alle zwei Jahre neu fest.

Neue Daten für die Innenstadt

Für Wohn- und Mischgebiete, die an die Innenstadt angrenzen, wurde die in den Randlagen ermittelte durchschnittliche Wertsteigerung von zwei Prozent  bestätigt. Bei  Innenstadt-Geschäften sind die Verkehrswerte der Immobilien und die Bodenrichtwerte vor allem abhängig von den nachhaltig erzielbaren Mieten der Läden im Erdgeschoss und in  zweiter Linie von Rendite-Erwartungen potenzieller Käufer oder Eigentümer. Wegen der in den letzten Jahren teilweise unsicheren Ertragsaussichten dieser Immobilien und nur vereinzelter Verkäufe unbebauter Geschäftsgrundstücke sah der Ausschuss seit 1995 keine überzeugenden Gründe für eine Fortschreibung dieser ohnehin hohen Bodenrichtwerte.
 
Aktuelle Daten der Kauf- und Mietpreissammlung machten jetzt eine Anhebung der Richtwerte um 25 Prozent (rund zwei Prozent pro Jahr) im Vergleich mit 1995 erforderlich. Obwohl diese Zahl absolut gesehen recht hoch erscheint, liegt die jährliche Steigerung nur leicht über der Kaufkraftentwicklung seit 1995. Da sich der Bodenrichtwert eines bebauten Grundstücks in der Fußgängerzone meist nicht oder nur geringfügig auf dessen Markt- oder Verkehrswert  auswirkt, verändert eine Anhebung den Verkehrswert in den meisten Fällen nicht. Gewerbegrundstücke lagen bei einer geringen Zahl von Verkäufen erneut auf dem Niveau der alten Bodenrichtwerte. Ausnahme ist das Gebiet zwischen Wasserweg und Eisenbahnbrücke in Trier-Nord. Dort wurde der Wert um zehn auf 95 Euro pro Quadratmeter angepasst. Landwirtschaftlich genutzte Flächen erreichten Richtwerte von 0,50 Euro pro Quadratmeter in Ruwer, einem Euro in Tarforst, 1,30 Euro in Ehrang bis hin zu zwei Euro in Zewen. Ausgenommen sind Flächen, die mit deutlich höheren Bodenrichtwerten (durchschnittlich 3,50 Euro pro Quadratmeter) verkauft werden, weil sie zum Beispiel als Freizeitanlage genutzt werden können.

Bei benachbarten Acker- und Grünlandflächen sind die Richtwerte gleich hoch. Gewerblich genutztes Gartenland in den Moselauen liegt mit zehn Euro pro Quadratmeter auf demselben Preisniveau wie  private Kleingärten in Trier-Süd/Weismark. Die Richtwerte für Freizeitgärten in Biewer/Pfalzel und Euren/Zewen betragen fünf Euro.