Sprungmarken
17.10.2023

Was soll erlaubt sein, was nicht?

Jemand spielt eine Trompete.
In der Innenstadt darf man weder ein Blechblasinstrument spielen, noch dürfen Einzelhändler Stühle oder Bänke vor ihre Geschäfte stellen. Eine Änderung wird momentan diskutiert.

Eine Trompete ist rund 90 Dezibel laut und befindet sich damit auf der gleichen Lärmstufe wie eine Motorsäge. Das Trompetenspiel ist deshalb – wie alle anderen Blechblasinstrumente – in der Fußgängerzone nicht zulässig. In einer Beteiligung zur neuen Sondernutzungssatzung sprachen sich jetzt Bürgerinnen und Bürger dafür aus, alle Instrumente als Straßenmusik in der Innenstadt zu erlauben. Es gab aber auch Gegenstimmen.

Die Sondernutzungssatzung beinhaltet Regeln, wie Aktivitäten im öffentlich Raum gestaltet werden können. Dazu gehört neben Warenauslagen, Infoständen und Veranstaltungen auch Straßenmusik. Der momentane Entwurf der Satzung sieht vor, dass Blechblasinstrumente (wie Trompete oder Posaune), Schlagzeuge und Trommeln in der Innenstadt nicht erlaubt sind.

Da die Trierer Satzung über 20 Jahre alt ist, hat die Verwaltung beschlossen, sie gemeinsam mit dem Einzelhandel, der Gastronomie, den politischen Gremien sowie den Bürgerinnen und Bürger zu ändern. Vier Wochen lang konnte dazu auf der Bürgerbeteiligungsplattform mitgestalten.trier.de der Entwurf der Sondernutzungssatzung kommentiert werden. Parallel gab es unter Federführung des Dezernats V verschiedene Workshops unter anderem für Einzelhandel und Gastronomie. Für Innenstadtdezernent Ralf Britten war der direkte Austausch mit den Beteiligten wichtig, da die Innenstadt alle betreffe. Die Protokolle der Workshops für Einzelhandel und Gastronomie sind anonymisiert zum Nachlesen auf der Plattform online. Insgesamt gingen rund 100 Kommentare und Anregungen ein – die Hälfte davon online.

Für Britten ein gutes Ergebnis: „Nicht nur online, sondern auch in den Workshops haben wir viele Rückmeldungen erhalten. Ich freue mich, dass so viele Menschen die Möglichkeit genutzt haben, um uns ihre Zustimmung oder Kritik am Entwurf mitzuteilen. Das ist sehr wertvoll für die weitere Ausarbeitung der Satzung.“

Ein beliebtes Diskussionsthema war die Straßenmusik und die Einschränkung der Instrumente. Nutzer „mabeck“ kann die Einschränkung nicht nachvollziehen: „Besonders diese Art von Straßenmusik bindet die Menschen in Fußgängerzonen anderer Städte wie kaum eine Andere. Warum wird sowas in Trier ausgeschlossen?“, schreibt er auf der Plattform. Nutzerin „Frau G. aus T.“ spricht sich für das Verbot aus: „Diese Art der Musik kann als sehr laut und durchdringend empfunden werden, daher befürworte ich diese Einschränkung.“ Auch im Workshop mit dem Einzelhandel wurde das Thema unterschiedlich aufgefasst: Manche setzten sich dafür ein, alle Instrumente zu erlauben, andere forderten, weitere zu verbieten. Online wurde außerdem die drei Quadratmeter große Fläche, welchen den Musikern zur Verfügung gestellt wird, von Nutzern als zu klein bemängelt. Das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Einzelhandelsgeschäften ist momentan nicht vorgesehen. Bei diesem Thema gab es keine unterschiedlichen Meinungen: Alle Kommentatoren sowie die Einzelhändler sprachen sich für eine Erlaubnis und eine Änderung des Entwurfs aus.

Die Online-Kommentare fließen – nach einer Überprüfung – gemeinsam mit den Anregungen aus den Workshops in den aktualisierten Entwurf ein. Dieser geht dann an die beteiligten Fachämter zur verwaltungsinternen Beratung. Anschließend wird der Entwurf in den politischen Gremien beraten. Die aktualisierte und zeitgemäße Sondernutzungssatzung soll der Stadtrat dann im Frühjahr 2024 beschließen.

Von Johanna Pfaab