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13.12.2011

Warten auf die virtuelle Lohnsteuerkarte

Wegen technischer Probleme verzögert sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte weiter. Für die meisten rheinland-pfälzischen Arbeitnehmer bedeutet dies nach Angaben des Finanzamts, dass bis zum endgültigen Start des elektronischen Verfahrens die alte Lohnsteuerkarte, die letztmals für 2010 ausgestellt wurde, gültig bleibt.

Für den Großteil der Bürger ändert sich zunächst einmal nichts, denn erfahrungsgemäß sind jährlich nur bei maximal 15 Prozent der Arbeitnehmer Änderungen auf der Lohnsteuerkarte erforderlich. Zum Start des elektronischen Verfahrens müssen Freibeträge jedoch grundsätzlich neu beantragt werden. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Gleiches gilt für die 2011 ausgestellten Ersatzbescheinigungen. Die dort eingetragenen Besteuerungsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit sowie Freibeträge müssen also weiterhin vom Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug verwendet werden.

Nur wenn die Daten der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung sich geändert haben, müssen Bürger wie bisher ihren Arbeitgeber informieren. Hierzu wird eine Bescheinigung des Finanzamts benötigt. Möglich ist auch, die Änderungen durch die Behörde direkt auf der alten Lohnsteuerkarte aus 2010 beziehungsweise der Ersatzbescheinigung vornehmen zu lassen. Die für solche Änderungen der Lohnsteuerdaten notwendigen Vordrucke sind im Internet unter www. fin-rlp.de/vordrucke (Rubrik Lohnsteuer) bereitgestellt.

Wer nicht mehr weiß, welche Eintragungen auf seiner alten Lohnsteuerkarte stehen, findet die Angaben auf der Gehaltsabrechnung seines Arbeitgebers. Wegen des zur Zeit erhöhten Publikumsverkehrs in den Service-Centern der Finanz-ämter, muss bei Änderungsanträgen mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden.