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03.10.2023

Komplette Neustraße bald autofrei

Autos von hinten in der Fußgängerzone
Frühmorgendlicher Verkehr vor dem Angela-Merici-Gymnasium in der Neustraße. Die Umwandlung der Straße in eine Fußgängerzone soll jetzt zügig umgesetzt werden.

Die SPD macht weiter Druck beim Thema Neustraße: Nachdem sie kürzlich im Bauausschuss einen Beschluss zur weiteren Verkehrsberuhigung initiiert hatte, ging es im Stadtrat um die Ausweisung als Fußgängerzone spätestens ab März 2024. Beim Urbanen Sicherheitskonzept sollen neue Prioritäten gesetzt werden. Auch davon wäre die Neustraße betroffen.

Die Innenstadt steht seit einiger Zeit im Fokus der Trierer Kommunalpolitik. Zur Aufwertung speziell der Fußgängerzone nimmt die Stadt an mehreren Förderprogrammen teil, bei denen Zuschüsse in zweistelliger Millionenhöhe für verschiedenste Projekte in Aussicht stehen. Die SPD legte den Fokus bei ihrem Antrag auf Maßnahmen, die ohne finanziellen Aufwand machbar sind. Wichtigster Punkt: Die Ausweisung der Neustraße auch im vorderen Abschnitt von der Kaiser- bis zur Pfützenstraße als Fußgängerzone bis spätestens 1. März 2024. Damit soll die Struktur der Straße mit dem dort vorherrschenden inhabergeführten Einzelhandel und der kreativen Gastronomieszene gestärkt werden. Das überproportional hohe Fußgängeraufkommen wie auch die hohe Zahl an Schülerinnen und Schülern „gebieten es, den Fußgängerinnen und Fußgängern ihr Recht auf Vorrang endlich einzuräumen“, forderte die SPD-Fraktion.

Die Ausweisung der kompletten Neustraße als Fußgängerzone ist bereits seit 2021 beschlossene Sache. Bisher fehlte aber eine Zeitvorgabe für die Umsetzung. Das hängt mit dem Urbanen Sicherheitskonzept zusammen: Dieses sieht die Installation von Hochsicherheitspollern und anderen Zufahrtsbarrieren in insgesamt zehn Zonen der Fußgängerzone vor. Bisher ist die Zone 3 am Dom umgesetzt, als nächstes soll die Zone 2 rund um den Hauptmarkt folgen. Einen Zeitplan für die Zone 8, zu der die Neustraße gehört, gibt es bisher noch nicht. Ebenso unbestimmt war bisher die Ausweitung der Fußgängerzone in diesem Quartier, die zeitgleich erfolgen soll.

Für die SPD war es daher naheliegend, zum Urbanen Sicherheitskonzept einen Beschluss herbeizuführen, mit dem die Ausweisung der Fußgängerzone in der Neustraße flankiert wird. Die Verwaltung soll prüfen, ob künftig die Regel „Außen vor Innen“ angewendet werden soll, anstatt die einzelnen Zonen nacheinander abzuarbeiten. „Der äußere Ring sichert die Zufahrten an allen Standorten der Fußgängerzone. Mit einer so priorisierten Umsetzung könnte eine zügigere Sicherung aller erfolgen“, begründete die SPD ihren Vorschlag. Somit könnte zum Beispiel auch die vorgesehene Pollerreihe an der Einfahrt von der Kaiserstraße in die Neu- straße frühzeitig gebaut werden.

Ein weiterer Punkt des SPD-Antrags betraf den Lieferverkehr, der aktuell in der Fußgängerzone nur zwischen 19 und 11 Uhr zulässig ist. In einigen Randgebieten, wie zum Beispiel auf dem Stockplatz, gelten jedoch Ausnahmen: Hier ist der Lieferverkehr zeitlich unbegrenzt erlaubt. Diese Ausnahmen sollen ab dem 1. Mai 2024 aufgehoben werden.

Schließlich befasste sich der SPD-Antrag auch mit dem Thema Mehrwertsteuer: Um die Gastronomie zu unterstützen, wird an den Bundestag appelliert, den derzeit geltenden reduzierten Steuersatz von sieben Prozent auf Speisen beizubehalten. Die Bundesregierung hatte angekündigt, den während der Pandemie reduzierten Satz ab 2024 wieder auf 19 Prozent anzuheben.

Die Sprecherinnen und Sprecher der anderen Fraktionen bezeichneten den vierteiligen SPD-Antrag als „Sammelsurium“ (Thomas Albrecht, CDU) oder gar als „Chaos“ (Matthias Koster, Die Linke). Kritisiert wurde insbesondere, dass die Ausweitung der Fußgängerzone in der Neustraße längst beschlossen und der nochmalige Antrag unnötig sei. Bei der getrennten Abstimmung fanden dennoch alle vier Punkte in wechselnden Konstellationen eine Mehrheit. Ein AfD-Änderungsantrag, in dem ein reduzierter Mehrwertsteuersatz nicht nur für Speisen, sondern auch für Getränke gefordert wurde, wurde abgelehnt.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt bewilligte der Stadtrat die Anschaffung mobiler Zufahrtssperren für den Schutz von Veranstaltungen für 380.000 Euro. Diese dienen als Übergangslösung bis zur Umsetzung des Pollerkonzepts, aber auch als zusätzlicher Schutz für Feste außerhalb der Innenstadt. Bisher wurden diese Elemente angemietet. Der Kauf eigener Sperren wird sich laut Beschlussvorlage für die Stadt bereits nach zwei Jahren amortisieren.

Von Ralph Kießling