Sprungmarken
12.08.2022

Fahrverbot auf Wirtschaftswegen beachten

(kig) Wirtschaftswege sind keine Schleichwege für den Autoverkehr und eignen sich schon gar nicht für Geschwindigkeitstests. Darauf weist die Straßenverkehrsberhörde im Rathaus hin. Der aktuelle Anlass: Die in der Nähe des Schulzentrums am Wolfsberg gelegene Kleingartenkolonie Härenwies wird vielfach über einen schmalen Weg aus Richtung Weismark angefahren, oft auch mit viel zu hohem Tempo. Erlaubt ist die Zufahrt aber nur aus Richtung Mariahof. Die verbotswidrige Benutzung des Wirtschaftswegs durch Pkws hat zu Konflikten und gefährlichen Situationen mit Radlern und Fußgängern geführt. Gefährdet sind auch die hier lebenden Kröten sowie Tierschützer, die oftmals im Dunkeln die Tiere einsammeln und zu ihren Laichplätzen bringen.

Wirtschaftswege sind meist gekennzeichnet durch das bekannte Schild „Durchfahrt verboten“ mit dem Zusatz „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr“ frei. Die Zufahrt zum Kleingarten ist damit nicht gemeint, wie Jutta Merten, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde, betont: „Die bloße hobbygärtnerische Landbestellung fällt nicht unter den Begriff Landwirtschaft. Das bedeutet, dass die Zufahrt zu Kleingartenanlagen nicht über solche Wirtschaftswege erfolgen darf, es sei denn, diese sind auch für Anlieger frei gegeben, wie zum Beispiel die Zufahrt aus Richtung Mariahof.“

Archiv

Pressemitteilungen nach Zeitraum filternZeige Artikel von


bis