Amt für Soziales und Wohnen
Leitung:
Hans-Werner Meyer
Allgemeine Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung!
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 bis 11.30 Uhr
Ausnahmen:
Abteilung Wohnberechtigungsscheine: Montag und Mittwoch, 8.30 bis 11.30 Uhr
Fachbereich Asyl: nur nach Vereinbarung
Anschriften:
Fachbereich Soziale Hilfen und Allgemeiner Sozialer Dienst:
Rathaus, Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude II, 54290 Trier
Fachbereich Wohnberatung und Wohnungshilfen:
Rathaus, Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude IV, 54290 Trier
Fachbereiche Krankenhilfe, Rentenangelegenheiten und Asyl:
Eurener Straße 15, 54294 Trier
Zentrale Telefonnummer: 0651/718-1509
Zentrale Faxnummer: 0651/718-1588
Zentrale E-Mail: sozialamt@trier.de
Aktuelle Informationen
Die Verwaltungsgebäude am Augustinerhof, in denen das Amt für Soziales und Wohnen ansässig ist, sind derzeit nicht ohne weiteres für den Publikumsverkehr erreichbar. An den Eingängen wurde eine Zugangspforte eingerichtet, an der die Besucher ihr Anliegen schildern. Wo ein persönlicher Kontakt mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter nicht zwingend notwendig ist, wird dies vermieden und die Personen werden telefonisch zurückgerufen. Wo Vorsprachen dringend notwendig sind, werden sie unter Beachtung der empfohlenen Hygieneregeln ermöglicht.
Aufgaben der Abteilung Soziale Hilfen
Insbesondere werden nachfolgende Angebote in der Abteilung Soziale Hilfen des Amts für Soziales und Wohnen vorgehalten:
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe),
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz,
- Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz,
- Aufgabenwahrnehmung des Versicherungsamtes und
- Wohngeld.
Den größten Anteil an der Tätigkeit für unsere Kundinnen und Kunden hat die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe.
Aufgaben der Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst
In der Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst des Amts für Soziales und Wohnen werden folgende Angebote vorgehalten:
- Sozialer Dienst (Eingliederungshilfe, Pflege, Streetwork, wohnungsbezogene Sozialarbeit)
- Wohnungsberatungsstelle,
- Wohnraumbeschaffung und Verwaltung
- Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen und
- Wohnungsbauförderung.
Erreichbarkeit
Die Abteilungen Soziale Hilfen und Allgemeiner Sozialer Dienst befinden sich im Verwaltungsgebäude II am Augustinerhof. Die Büros liegen im Erdgeschoss und im ersten Stock, der über eine Treppe oder einen Fahrstuhl erreichbar ist. Die Türen am Haupteingang öffnen sich automatisch. Ein behindertengerechtes WC befindet sich im Eingangsbereich. Ein Behindertenparkplatz ist auf dem Parkplatz Lorenz-Kellner-Straße ausgezeichnet. Kostenpflichtige Parkplätze befinden sich auf dem Augustinerhof. ÖPNV-Haltestelle ist "Rathaus/Stadttheater".
Die Fachbereiche Krankenhilfe, Rentenangelegenheiten und Asyl befinden sich in der Eurener Straße 15. Vom öffentlichen Gehweg aus ist das Gelände, auf dem das Gebäude steht, durch eine Pforte getrennt. Wenn diese geschlossen ist, müssen Besucherinnen und Besucher auf die Einfahrt für Fahrzeuge ausweichen. Der Eingang des Gebäudes ist über eine Schräge erreichbar. Die Büros im zweiten und dritten Stock sind über einen Fahrstuhl erreichbar. Parkplätze befinden sich auf dem Gelände. ÖPNV-Haltestelle ist „Blücherstraße“.
- Soziale Sicherung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Blindenhilfe und Leistungen nach dem Landesblindengesetz
- Bestattungskosten
- Hilfen zur Gesundheit, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, zur Weiterführung des Haushalts, in sonstigen Lebenslagen und Altenhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Beratung zur Rentenversicherung / Aufgabenwahrnehmung des Versicherungsamts
- Wohnungsberatungsstelle
- Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen
- Wohnraumförderung
- Allgemeine Informationen zum Wohngeld
- Mietspiegel
- Leistungen A-Z: Wohngeld abmelden, beantragen und verlängern
- Formulare zum Wohngeld auf der Webseite des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz