Sprungmarken
07.04.2020

Führungszeugnis und Besucherparkausweis online bestellen

(bau) Das Bürgeramt weitet seinen Online-Service weiter aus. Ab sofort ist es auch möglich, Führungszeugnisse und Besucherparkausweise online zu beantragen.

Für Führungszeugnisse mussten die Antragsteller bisher persönlich vorsprechen, weil das Bürgeramt verpflichtet war, die notwendige Unterschrift zu beglaubigen. Aufgrund der Coronavirus-Lage erlaubt das zuständige Ministerium den Kommunen nun, die Unterschrift auf anderem Wege zu überprüfen. Hierzu gibt der Antragsteller eine Erklärung ab, die er ausdrucken oder selbst schreiben kann. Diese ist persönlich zu unterschreiben und im Prozess per Scan oder Foto hochzuladen. Das Bürgeramt vergleicht die eingereichte Unterschrift dann mit der in seiner Datenbank.

Das Bürgeramt verzeichnet momentan eine erhöhte Nachfrage nach Führungszeugnissen, da diese oft für den Antritt einer neuen Arbeitsstelle verlangt werden, insbesondere bei Pflegeberufen. Auch für die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird meistens ein Führungszeugnis benötigt sowie vor dem Ablegen verschiedener Prüfungen. Allein im Januar wurden über 700 Führungszeugnisse beantragt.

Auch ein Besucherparkausweis kann jetzt – ebenso wie ein Bewohnerparkausweis – online beantragt und bezahlt werden. Der Ausweis wird im Anschluss per Post versandt und dient Besuchern von Bewohnern oder Hotels dazu, in einer Bewohnerparkzone oder auf Kurzzeitparkplätzen zu parken.

Erst vor kurzem hat das Bürgeramt die folgenden Onlineangebote in seinen Service aufgenommen, die teilweise nur aufgrund von Ausnahmegenehmigungen wegen der aktuellen Corona-Krise online erbracht werden können:

  • Beantragung von Meldebescheinigungen
  • Anmeldungen und Ummeldungen aus dem Inland
  • Abmeldung der Hauptwohnung ins Ausland
  • Abmeldung Nebenwohnsitz

Alle diese Dienstleistungen können auch mit Vordrucken beantragt werden, die am Empfang des Rathauses ausgehändigt werden.

Aufgrund des Infektionsschutzes vergibt das Bürgeramt zurzeit keine Termine zur persönlichen Vorsprache, wenn eine Leistung auch online oder schriftlich erbracht werden kann. Termine sind nur nach telefonischer Absprache über die Behördenrufnummer 115 möglich, unter anderem in folgenden Fällen:

  • Anmeldung nach Zuzug aus dem Ausland
  • Beantragung von Ausweisdokumenten, wenn kein gültiges Dokument mehr existiert, das seit weniger als einem Jahr abgelaufen ist oder wenn ein gültiges Dokument unbedingt, zum Beispiel für Bankgeschäfte oder die Beantragung Corona-Soforthilfe, benötigt wird
  • Abholung von Ausweisdokumenten, wenn Zusendung einer Kopie nicht ausreicht

Archiv

Pressemitteilungen nach Zeitraum filternZeige Artikel von


bis