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16.03.2020

Bürgeramt verzichtet auf Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Passwesen und bietet weitere Online-Leistungen an

(mic) Im Sinne des Infektionsschutzes sollten Behördengänge wenn möglich verschoben werden. Daher sind für Leistungen des Bürgeramtes Terminvereinbarungen erforderlich. Persönliche Vorsprachen sollen nur in dringenden Fällen erfolgen beziehungsweise, wenn möglich, online oder schriftlich erledigt werden.

Aus diesem Grund wird von der Stadt Trier die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Melde- und Ausweiswesen ab sofort ausgesetzt. Das bedeutet, wenn zum Beispiel ein Personalausweis abgelaufen ist und Bürgerinnen oder Bürger verspätet einen neuen Ausweis beantragen, wird dies so bearbeitet, als hätten sie am 13. März 2020 schon einen neuen Personalausweis beantragt.

Gerade in einer Krisensituation ist es für die Stadt aber wichtig, zu wissen, wer in einer Stadt wo lebt. Daher bittet die Verwaltung Bürgerinnen und Bürger dringend, sich an- oder umzumelden, wenn sie innerhalb der Stadt umziehen oder von außerhalb in die Stadt ziehen. Die An- und Ummeldung kann aufgrund der aktuellen Lage online erledigt werden unter: https://antragsportal.kommwis.de/civ-rlp.public/start.html?oe=00.00.TR&mode=cc&cc_key=OnlineMeldevorgang .

Möglich ist ausnahmsweise auch eine postalische Um- oder Anmeldung. Dazu werden folgende Angaben benötigt:

  • Persönliche Angaben:
    Vorname
    Nachname
    ggfs. Geburtsname
    Geburtsdatum
    Geburtsort
    Geschlecht
    Familienstand
    Staatsangehörigkeit
    Kontaktdaten, unter denen Sie erreichbar sind (Telefonnummer und/oder E-Mailadresse)
  • Dokumente:
    Kopie des Identitätsdokumentes (z.B. Personalausweis und/oder Reisepass, Kinderreisepass, Ausländisches Dokument)
    Ggfs. Kopie des Aufenthaltstitels/Visums
    Ggfs. Urkunden (Heiratsurkunde bei Eheschließung im Ausland, Geburtsurkunden der Kinder)
    Wohnungsgeberbestätigung

Das Bürgeramt ist postalisch zu erreichen unter der Adresse:

Bürgeramt
Rathaus
Am Augustinerhof
54290 Trier

Die An- bzw. Ummeldebestätigung bekommen die Bürgerinnen und Bürger nach Bearbeitung postalisch zugesandt. Diese dient in Verbindung mit einem Ausweisdokument als Nachweis der aktuellen Meldeanschrift. Sobald sich die Lage stabilisiert hat, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, einen Termin im Bürgeramt zu vereinbaren, damit ihr Personalausweis (sofern vorhanden) entsprechend geändert wird.

Es ist außerdem ab sofort auch möglich, einfache Meldebescheinigungen online zu erhalten, sofern Bürgerinnen und Bürger mit einer Wohnung in der Stadt Trier gemeldet sind. Diese einfache Meldebescheinigung – die oftmals von Luxemburg-Pendlern benötigt wird – enthält nach Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • ggf. Doktorgrad
  • ggf. Ordensname
  • ggf. Künstlername
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Geburtsstaat
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Das Online-Formular finden Sie unter: https://antragsportal.kommwis.de/civ-rlp.public/start.html?oe=00.00.TR&mode=cc&cc_key=MeldebescheinigungEinfach

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