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Vorsicht bei der Online-Beantragung von Führungszeugnissen und Melderegistersperren

Die Online-Beantragung von Führungszeugnissen ist nur über das Onlineportal des Bundesamts für Justiz (www.fuehrungszeugnis.bund.de) möglich.

Anderslautende Internetadressen, bei denen vermeintlich Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem Bundesamt für Justiz und sollten nicht verwendet werden.

Bei der Stadtverwaltung Trier kann ein polizeiliches Führungszeugnis nicht nur persönlich, sondern auch schriftlich beantragt werden. Diese schriftliche Beantragung ist nur mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift möglich.

Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich. Bei der Antragstellung muss angegeben werden, ob das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Im ersten Fall wird es per Post zugestellt, im zweiten geht es direkt an die Behörde. Daher sollten deren Anschrift sowie das jeweilige Aktenzeichen angegeben werden.

Die Anträge auf Einrichtung von Sperren im Melderegister müssen rechtsverbindlich unterschrieben werden. Unterschriften, die im Internet geleistet worden sind, erfüllen derzeit nicht diesen Formerfordernis und müssen insoweit abgelehnt werden.