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02.07.2013

Helm ab und rein ins Spielvergnügen

Foto: Hinweisschild an einem Spielplatz
Die Schilder mit den Piktogrammen stehen auf allen städtischen Spielplätzen. Eines zeigt das Verbot des Helmtragens auf dem Gelände. Eine Vorsichtsmaßnahme, da sich Kinder mit Fahrradhelm beim Spielen in einem Klettergerüst strangulieren könnten.
Keine Scherben, nicht Grillen oder den Hund mitführen: Das erklären die verschiedenen Piktogramme auf den Schildern, die auf den städtischen Spielplätzen stehen. Sie wurden im Laufe der 1990er Jahre von der Stadt aufgestellt. Zunächst dienen sie nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Zuordnung der Zuständigkeit – entweder ist die Stadt Träger oder der Spielplatz liegt in privater Hand. Bei städtischen Anlagen sind immer eine Altersangabe, das Trier-Logo sowie eine Nummer vermerkt, die jeden Spielplatz identifizierbar macht.

Daneben stehen einfach gehaltene Illustrationen, die zum Schutz der Kinder zeigen, was erlaubt ist und was nicht. Verboten sind beispielsweise Grillen, Glasbruch und Ballspielen. Zudem gilt nach der Grünflächen- und Spielplatzsatzung Rauchverbot. Dieses Piktogramm wird in den nächsten Monaten angebracht. Welche Piktogramme auf den Spielplätzen vorhanden sind, orientiert sich auch an der Gefährdungslage der dort spielenden Kinder.

Das Grillverbot soll vor allem Verunreinigungen, die kleine Kinder beim Spielen nicht erkennen können, verhindern. Erlaubt sind aber das Mitbringen von Broten und Plastikflaschen zur Verpflegung. Auch Bälle müssen außerhalb des Geländes bleiben. Die Kleinsten sollen davor bewahrt werden, versehentlich einen Ball an den Kopf zu bekommen. Das Glasverbot ist durch die erhöhte Verletzungsgefahr insbesondere im Sandkasten erforderlich. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Glasteile von den Kindern beim Spielen ausgebuddelt werden und daher diese Stellen häufiger von der Stadt gesäubert werden müssen.

Ein Helm schützt die Kinder im Straßenverkehr vor Verletzungen. Da klingt es zunächst paradox, dass auf Spielplätzen ein Piktogramm das Tragen verbietet (roter Pfeil). Doch beim Toben geht eine große Gefahr vom Helm aus: Sämtliche Spaltmaße auf Spielplätzen, beispielsweise in Klettergerüsten, sind auf den normalen Kopfumfang von Kindern ausgelegt.  Durch den Helm verbreitert sich dieser und sie laufen Gefahr, in den Waben eines Spielgeräts mit dem Kopf steckenzubleiben. Im tragischsten Fall kann sich ein Kind dadurch strangulieren.

Auf dem Klettergerüst, auf Rutschen oder anderen Spielgeräten hat der Fahrradhelm daher nichts auf dem Kopf des Kindes zu suchen. Er ist auch nicht notwendig: Abhängig von der Fallhöhe wird der passende stoßdämpfende Bodenbelag als Fallschutz platziert – dies kann Kies, Rindenmulch oder auch Wiese sein. Allerdings ist damit nicht ausgeschlossen, dass sich ein Kind verletzen kann – das kann beim Toben vorkommen. Das Risiko wird aber immer so bewertet, dass das Kind keine bleibenden Schäden erleidet oder noch schlimmer tödliche Verletzungen davon trägt.