Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine in Trier
Aufgrund des Kriegs in der Ukraine kommen derzeit Menschen von dort auch nach Trier.
An dieser Stelle versuchen wir, die wichtigsten Fragen für Geflüchtete und Helfer zu beantworten. Die Informationen können sich derzeit sehr schnell ändern. Bitte schauen Sie daher regelmäßig an dieser Stelle nach.
Ein Flyer auf Deutsch und Ukrainisch fasst mit Stand 10. September 2024 Informationen zur Anmeldung und staatlichen Hilfen zusammen.
Bitte beachten Sie: Die Ausländerbehörde (Amt für Ausländerfragen) arbeitet nur mit Terminen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin und kommen Sie nicht spontan vorbei!
Dringende Anliegen richten Sie bitte per E-Mail an auslaenderbehoerde@trier.de.
Bitte haben Sie Verständis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens bei der Ausländerbehörde mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen kann. Haben Sie bitte Geduld und sehen Sie von Nachfragen/Erinnerungen ab, denn das Abarbeiten der Nachfragen bindet sehr viel Zeit.
Ausgabe von Dokumenten: Dokumente können - nach vorheriger Benachrichtigung durch die Bundesdruckerei - Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr abgeholt werden.
Ort: Amt für Ausländerfragen, Thyrsusstraße 17/19, 54292 Trier. Der Wartebereich für die Abholung der Dokumente liegt in der 3. Etage und ist per Aufzug erreichbar.
Telefonische Hotline des Landes Rheinland-Pfalz: 0800 / 000 3695
Montag bis Freitag 8 bis 15 Uhr, Samstag 9 bis 12 Uhr
Müssen sich Personen aus der Ukraine, die in Trier privat wohnen, offiziell bei der Stadt anmelden? Wie funktioniert das Anmeldeverfahren?
Personen aus der Ukraine, die bisher privat in Trier untergekommen sind, sollten sich bei der Stadtverwaltung anmelden. Dies ist notwendig, um Hilfen von der Stadt bzw. dem Jobcenter zu erhalten, zum Beispiel Geld für den Lebensunterhalt oder Unterstützung im Krankheitsfall.
Die Stadtverwaltung bittet Personen, die bereits privat Geflüchtete aufgenommen haben, diese bei der Anmeldung beim Bürgeramt zu unterstützen. Derzeit gibt es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren.
Bitte schreiben Sie eine Mail an buergeramt@trier.de mit dem Betreff "Ukraine" und geben Sie folgende Daten an:
- Personalien (Vorname, Familienname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
- Passnummer und Gültigkeitsdatum
- Einreisedatum
- derzeitige Adresse und Erreichbarkeit (falls vorhanden: Telefonnummer und E-Mailadresse)
- Passkopie und/oder Kopie von Personenstandsurkunden (sofern vorhanden)
Anschließend schickt Ihnen das Bürgeramt eine Mail mit Formularen (Anmeldung und Wohnungsgeberbestätigung), die Sie ausgefüllt zurücksenden müssen.
Melden Sie sich anschließend auch bei der Ausländerbehörde der Stadt Trier an. Hierfür ist ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung auszufüllen. Dieser Antrag existiert auch in einer ukrainischen Sprachfassung. Drucken Sie das Formular aus, füllen es aus, unterschreiben es und schicken Sie es an „Stadtverwaltung Trier, Amt für Ausländerfragen, Postfach 3470, 54224 Trier“. Oder Sie scannen den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ein und schicken ihn per Mail an: ukraine-in-trier@trier.de. Die Ausländerbehörde weist darauf hin, dass es wegen der Vielzahl der geflüchteten Personen Zeit für die Datenerfassung und Terminvorbereitung benötigt. Bitte haben Sie daher etwas Geduld und sehen Sie von Nachfragen ab.
Im Anschluss ist es bei Bedarf möglich, bis zum Erhalt der Fiktionsbescheinigung weitere Hilfen beim Amt für Soziales und Wohnen zu beantragen, zum Beispiel für die medizinische Versorgung. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an hilfeantrag@trier.de. Das Amt für Soziales und Wohnen (Fachbereich Asyl) meldet sich dann bei Ihnen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Auch Personen, die schon vor ihrer Anmeldung beim Bürgeramt dringend Hilfe benötigen, zum Beispiel medizinische Versorgung, können sich unter hilfeantrag@trier.de an das Amt für Soziales und Wohnen wenden.
Die meisten Personen, die eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, wechseln im Folgemonat in die Zuständigkeit des Jobcenters Trier Stadt. Dies betrifft zum Beispiel alle Personen im erwerbsfähigen Alter mit ihren Kindern. Sie können beim Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, wenn sie staatliche Hilfe benötigen. Das Jobcenter informiert auf einer Webseite auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch unter www.ukraine.jobcenter-trier-stadt.de.
Wichtiger Hinweis: Da Sie Post bekommen werden, achten Sie bitte darauf, die Nachnamen der privat aufgenommenen Menschen am Briefkasten anzubringen.
Welchen Aufenthaltsstatus haben Menschen aus der Ukraine? Wie lange können sie bleiben?
Staatsangehörige aus der Ukraine dürfen sich 90 Tage visumfrei mit einem biometrischen Pass in Deutschland (sowie im kompletten Schengenraum) aufhalten. Möchten sie sich länger in Deutschland aufhalten, benötigen sie einen Aufenthaltstitel. Wenn sie in Trier leben (jedoch nicht in der AfA!), wenden sie sich hierzu an das Bürgeramt (siehe vorhergehende Frage "Müssen sich Personen aus der Ukraine, die in Trier privat wohnen, offiziell bei der Stadt anmelden? Wie funktioniert das Anmeldeverfahren?").
Ukrainische Staatsangehörige, die nicht über einen biometrischen Pass oder nicht über die für den Aufenthalt erforderlichen Mittel verfügen, die aber mit einer dauerhaften privaten Unterkunft in Trier versorgt sind, und die gegenüber einer Behörde Unterstützungsbedarf geltend machen, sind als Asylsuchende zu behandeln. Von einer Wohnpflicht in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) wird abgesehen, wenn sie in ihrer privaten Unterkunft in Trier verbleiben können. Ein Asylverfahren wird bei diesen Personen nach Mitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) nicht betrieben. Leistungen können bei Bedarf im Fachbereich Asyl unter hilfeantrag@trier.de beantragt werden.
Alle sonstigen ukrainischen Staatsangehörigen, die unterstützungsbedürftig sind, weil zum Beispiel keine private Unterkunft besteht oder die Lebensunterhaltssicherung nicht gewährleistet ist, können sich in die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) des Landes in Trier (Dasbachstraße 19, 54292 Trier) begeben.
Aufenthaltserlaubnis
Durch den europäischen Ratsbeschluss zur Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie können ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörige eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 des Aufenthaltsgesetzes bekommen. Die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz wird in der Regel für ein Jahr erteilt und kann bis zu maximal 3 Jahren verlängert werden. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3a AsylblG Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Nach der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) bleiben Aufenthaltserlaubnisse für den vorübergehenden Schutz bis zum 4. März 2025 gültig. Voraussetzung ist, dass Sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Abs. 1 AufenthG für Personen sind, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine nach Deutschland gekommen sind. Diese Aufenthaltserlaubnis muss auch bis zum 1. Februar 2024 gültig sein. Sodann verlängert sich die Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. März 2025. Eine Vorsprache zur Verlängerung bei der Ausländerbehörde entfällt. Der Aufenthaltstitel wird nicht erneuert.
- Дозвіл на тимчасове перебування українців продовжено до 2025 року
- Разрешение на временное пребывание украинцев продлено до 2025-го года
- Ukraine residence permit extended until 2025
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 24 Aufenthaltsgesetz (Ukraine)
- Заява про дозвіл на проживання згідно з § 24 Закону про проживання (Україна)
Dürfen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die sich bereits in einer Stadt angemeldet haben, einfach in eine andere Stadt ziehen?
Mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach §24 AufenthG erlischt nach den neuen gesetzlichen Änderungen auch die Zuweisungsentscheidung für eine Stadt/ einen Landkreis. Es gilt dann die Wohnsitzregelung nach §12a AufenthG. Ukrainer und Ukrainerinnen müssen/ dürfen also für die ersten drei Jahre die Wohnung in dem Bundesland nehmen, in dem sie zuerst zugewiesen und aufgenommen wurden. Dies bedeutet, dass innerhalb von Rheinland-Pfalz ein Wohnortwechsel grundsätzlich möglich ist.
An welche Stelle können sich Ukrainerinnen und Ukrainern in Trier wenden, die Geld oder andere staatliche Hilfen benötigen?
Seit dem 1. Juni 2022 ist für die meisten Geflüchteten aus der Ukraine das Jobcenter Trier Stadt zuständig. Dies betrifft zum Beispiel alle Personen im erwerbsfähigen Alter mit ihren Kindern. Diese Personen müssen bereits einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde besitzen. Sie können beim Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, wenn sie staatliche Hilfe benötigen. Das Jobcenter informiert auf einer Webseite auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch unter www.ukraine.jobcenter-trier-stadt.de.
Bis zum 31. Mai 2022 war in Trier das Amt für Soziales und Wohnen, Sachgebiet Asyl, grundsätzlich zuständig für die meisten Geflüchteten aus der Ukraine. Das Amt bewilligt auch weiterhin im Nachhinein Geld und Hilfen für den Zeitraum bis 31. Mai 2022. Geflüchtete, die erst im Juni einen Termin beim Amt für Soziales und Wohnen haben, sollten diesen Termin also auch wahrnehmen. Das Sachgebiet Asyl ist auch weiterhin zuständig für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich gerade erst in Trier angemeldet haben. Erst wenn diese eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, wechseln sie im Folgemonat zum Jobcenter Trier Stadt.
Nur wenige Personen erhalten auch nach dem 1. Juni dauerhaft Geld vom Amt für Soziales und Wohnen, zum Beispiel Personen, die nach deutschem Recht das Rentenalter erreicht haben. Im Amt für Soziales und Wohnen werden sie im Sachgebiet Grundsicherung betreut, erreichbar per E-Mail unter sozialamt@trier.de.
Wo in Trier gibt es Anlaufstellen und Beratungen für Geflüchtete aus der Ukraine?
Geflüchtete aus der Ukraine können sich an verschiedene Stellen in Trier wenden, wenn sie Beratung in bestimmten Lebenslagen benötigen, zum Beispiel zur Arbeitssuche, zum Studium, zum Lernen der deutschen Sprache oder auch zu Fragen der Schwangerschaft. Es gibt auch Angebote, um einfach neue Kontakte in Trier zu knüpfen.
Alle aktuellen Angebote und Beratungsstellen finden Sie auf der Webseite Integration in Trier.
Was ist die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) Trier?
Geflüchtete ohne Wohnraum müssen sich bei der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) Trier melden. Dort werden sie registriert und für die erste Zeit versorgt. Nach kurzer Zeit schickt die Afa die Menschen in eine Kommune weiter, in der sie langfristig bleiben können.
Die Erstaufnahmeeinrichtung wird vom Land Rheinland-Pfalz betrieben. Zuständig ist hier die Landesbehörde Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Aufnahme, Unterbringen und Verteilung - Informationen des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration
Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA)
Anschrift der AfA Trier:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Dasbachstr. 19
54292 Trier
Tel.: +49(651) 9494-924
E-Mail: Poststelle@add.rlp.de
Die Stadtverwaltung Trier ist für die AfA nicht zuständig.
Ich habe Menschen aus der Ukraine bei mir aufgenommen, um möglichst schnell zu helfen. Meine Wohnung ist für eine dauerhafte Unterbringung zu klein. An wen kann ich mich wenden?
In Fragen zum Thema Wohnraumhilfen / Wohnraumberatung wenden Sie bitte an das Amt für Soziales und Wohnen unter der E-Mail: wohnraum@trier.de.
Können Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland ein Bankkonto eröffnen?
Die Stadtverwaltung empfiehlt allen Ukrainerinnen und Ukrainern, die länger in Trier bleiben möchten, hier auch ein Bankkonto zu eröffnen. Dies gilt besonders für Geflüchtete, die Sozialleistungen beantragen möchten. Aber auch alle, die hier eine eigene Wohnung beziehen und Miete zahlen müssen oder die arbeiten gehen, sollten sich so schnell wie möglich ein eigenes Konto einrichten lassen. Zahlungen von Miete, Strom, Arbeitslohn und Sozialleistungen erfolgen in der Regel über Bankkonten.
Mit einem ukrainischen Reisepass ist es problemlos möglich, in Deutschland ein Konto zu eröffnen. Aber auch ohne Reisepass bieten Banken und Sparkassen Geflüchteten ein so genanntes Basiskonto an. Voraussetzung dafür ist ein ukrainisches Ausweisdokument und zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde (insbesondere Anlauf-, Fiktions- oder Meldebescheinigung).
Bitte fragen Sie zu den genauen Konditionen die Bank oder Sparkasse vor Ort. Achten Sie dabei auch auf Kosten, die eventuell für die Kontoführung oder für Überweisungen anfallen.
Weitere Informationen zur Kontoeröffnung für ukrainische Flüchtlinge hat die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin veröffentlicht.
Ist es möglich, Hryvnia in Euro umzutauschen?
Für den Umtausch von Hryvnia-Banknoten in Euro gab es 2022 ein spezielles Programm, auf das sich das Bundesministerium der Finanzen, die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Kreditwirtschaft sowie die Nationalbank der Ukraine verständigt hatten.
Dieses Programm ist zum 18. November 2022 beendet worden. Es ist jetzt nicht mehr möglich, ukrainische Hryvnia-Banknoten in deutschen Banken in Euros umzutauschen.
Wie können Ukrainerinnen und Ukrainer dringende medizinische Hilfe erhalten, wenn sie in Trier privat untergekommen, aber noch nicht offiziell angemeldet sind?
Sollten privat untergebrachte Personen akut medizinische Versorgung benötigen, können sie sich direkt an das Amt für Soziales und Wohnen, Fachbereich Asyl (hilfeantrag@trier.de) wenden, ihnen wird dann schnell geholfen. Sollte noch keine Anmeldung beim Bürgeramt erfolgt sein, muss dies dann aber noch im Nachgang erledigt werden.
An wen wende ich mich, wenn Minderjährige ohne Elternteile bzw. Erziehungsberechtigte einreisen?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt Trier per Mail an uma@trier.de oder telefonisch 0651/718-2536. Hier werden diese Fragen geklärt.
Kann ich Wohnraum anbieten?
Für aus der Ukraine und aus weiteren Staaten geflüchtete Menschen sucht die Stadt Trier weiterhin geeignete Wohnräume. Wenn Sie Wohnraum (Wohnung / Haus) zur längerfristigen Anmietung anbieten möchten, verwenden Sie hierzu bitte unser
Ich möchte mich engagieren. Was wird derzeit benötigt?
Grundsätzlich können sich Menschen bei der Ehrenamtsagentur Trier informieren und melden, wenn sie andere Menschen unterstützen wollen.
Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung werden in Trier angeboten?
Alle Kinder haben ab dem ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung.
Die Kinder können in einer Kindertagesstätte oder von einer Tagespflegeperson gemeinsam mit anderen Kindern betreut werden.
Das Angebot gilt für alle Kinder, die in Trier beim Bürgeramt angemeldet sind.
Die Betreuung kann nur genutzt werden, wenn die Kinder gegen Masern geimpft sind. Kinder unter 2 Jahren müssen mindestens einmal geimpft sein. Ab 2 Jahren ist eine weitere Impfung notwendig.
Das Kita Portal der Stadt Trier bietet viele Informationen zu den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Trier und kann über folgenden Link aufgerufen werden: https://kitaportal.trier.de/
Wenn Sie Fragen haben und Unterstützung benötigen schreiben Sie bitte an das Jugendamt Trier: kita@trier.de
Können minderjährige Kriegsflüchtlinge hier die Schule besuchen?
Die Landesregierung hat zu den Fragen rund um den Schulbesuch von minderjährigen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ein Webseite freigeschaltet:
ukraine.rlp.de/de/kita-und-schule/
Ukrainische Staatsangehörige, die minderjährig sind und sich aufgrund des Krieges in Rheinland-Pfalz aufhalten, sind zum Schulbesuch berechtigt. Die Schulen sind seitens des Landes angehalten, die anfragenden Schülerinnen und Schüler aufzunehmen.
Ein Schulpflicht besteht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland-Pfalz haben.
Wer in der Ukraine ein Gymnasium besucht hat, sollte in Deutschland auch wieder an einem Gymnasium angemeldet werden.
Die Stadtverwaltung hat einen Flyer erstellt zur Ausleihe von Schulbüchern, zur Übernahme von Fahrtkosten für Schüler und zum Schulessen. Diesen hat sie auch ins Ukrainische Übersetzt:
Gilt der ukrainische Führerschein in Deutschland?
Nach derzeitiger Rechtslage müssen Ukrainer und Ukrainerinnen mit einem gültigen Schutzstatus nichts unternehmen, wenn sie einen ukrainischen Führerschein besitzen. Sie dürfen in Deutschland und der ganzen EU Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die ihr Führerschein ausgestellt ist. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 6. März 2025. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des Bundesverkehrsministeriums.
Sind ukrainische Autos in Deutschland versichert? Müssen sie angemeldet werden?
Alle Autos, die in Deutschland auf öffentlichen Straßen fahren, müssen versichert sein. Seit dem 1. Juni müssen Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland selbst dafür sorgen, dass ihre in der Ukraine zugelassenen Autos auch in Deutschland versichert sind. Entweder können sie dafür bei ihrer ukrainischen Versichererung eine so genannte "Grüne Karte" kaufen. Oder sie schließen beim Grenzübertritt in die Europäische Union eine Grenzversicherung ab. Wenn sie weder eine gültige Grüne Karte haben, noch eine Grenzversicherung, müssen sie das Auto in Deutschland versichern. Die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer haben sich bereit erklärt, auch kurze Versicherungen für Zeiträume von bis zu einem Jahr anzubieten. Dies gilt für alle Halter von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen. Die konkreten Vertragskonditionen legen die Versicherer fest, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Vertragsfreiheit.
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz, auch auf Ukrainisch, finden Sie auf der Webseite des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft.
In der Ukraine zugelassene Fahrzeuge können in Deutschland bis zu einem Jahr genutzt werden, sofern sie betriebs- und verkehrssicher sind. Hierfür ist keine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) notwendig.
Spätestens ein Jahr nach der Einfuhr des Fahrzeugs nach Deutschland, muss das Fahrzeug grundsätzlich umgemeldet werden, sofern Sie sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Wenn Sie in Trier wohnen, müssen Sie das Auto in Trier anmelden.
Ist der Aufenthalt nur vorübergehend geplant, kann ein Antrag auf eine „befristete Weiternutzung“ bis maximal 31.03.2024 gestellt werden.
Weitere Informationen für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer hat das Bundesministerium für Verkehr veröffentlicht:
Können Schutzsuchende aus der Ukraine an Integrationskursen (Sprachkursen) teilnehmen?
Schutzsuchende aus der Ukraine ab 16 Jahren können Anträge auf kostenlose Zulassung zu einem Integrationskurs stellen. Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs zum Leben in Deutschland.
Die Anträge werden gestellt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Für die Antragstellung ist eine Kopie des Ausweisdokuments sowie ein Aufenthaltstitel oder zumindest eine Fiktionsbescheinigung mit dem Hinweis auf künftige Erteilung eines Titels auf Grundlage des § 24 AufenthG notwendig. Wenn es zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Fiktionsbescheinigung kommt, ist es für eine Zulassung zum Integrationskurs im Einzelfall auch möglich, nur einen Nachweis darüber zu erbringen, dass man bereits bei der Ausländerbehörde vorgesprochen hat. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Webseiten des BAMF (insbesondere den FAQ unten auf der Seite).
Die Anträge sind an die BAMF-Regionalstelle Trier zu senden. Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs
Die Volkshochschule Trier unterstützt bei der Antragsstellung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0651 / 718-2437 oder per E-Mail unter manuela.zeilinger@trier.de.
Merkblätter zu Integrationskursen in verschiedenen Sprachen gibt es auf der Webseite des BAMF.
Anbieter von Deutsch- und Integrationskursen in Trier finden Sie auf der städtischen Integrations-Webseite in der Rubrik Angebote / Sprachkurse.
Material zum Deutschlernen
Deutsch lernen kann man auch zu Hause, mit Hilfe von Büchern, CDs oder dem Internet. Die Stadtbücherei Trier hat eine Liste mit Lern-Angeboten zusammengestellt.
Ich komme aus der Ukraine und suche einen Job / eine Arbeitsstelle. Wo kann ich mich hinwenden?
Sobald Geflüchtete eine Fiktionsbescheinigung von ihrer zuständigen Ausländerbehörde erhalten haben, können sie auch in Deutschland arbeiten.
Für Geflüchtete, die in Trier wohnen, ist das Jobcenter Trier Stadt zuständig. Dieses ist bei der Suche nach Arbeit behilflich und informiert auf seiner Webseite auch auf Ukrainisch und Russisch.
Es gibt auch Online-Jobbörsen, die sich speziell an geflüchtete Menschen richten:
- Job Aid Ukraine der #WeAreAllUkrainians gGmbH
- UAtalents
- Workeer
Arbeitssuche in Luxemburg
Ein Schutzstatus in Deutschland bedeutet nicht automatisch auch das Recht, in einem anderen Mitgliedsstaat der EU zu arbeiten. Wenn Geflüchtete, die in Deutschland wohnen, in Luxemburg arbeiten möchten, müssen sie in Luxemburg eine Arbeitserlaubnis für drittstaatsangehörige Grenzgänger beantragen. Weitere Informationen auf Deutsch, Weitere Information auf Englisch
Ich habe einen Hund oder eine Katze aus der Ukraine mitgebracht. Muss ich hier etwas beachten?
Grundsätzlich müssen für Hunde oder Katzen strenge Auflagen erfüllt werden, bevor sie aus Drittstaaten wie der Ukraine in die EU gebracht werden könne. Sind sind zum Beispiel eine Kennzeichnung des Tieres, eine Tollwutimpfung, eine Antikörperbestimmung und ein Gesundheitszeugnis. Diese Vorgaben dienen in erster Linie der Vorbeugung vor einer Einschleppung der Tollwut.
Wegen der besonderen Situation dürfen Einreisende aus der Ukraine derzeit mit Hund oder Katze ausnahmsweise ohne vorherige Genehmigung in die EU einreisen. Jedoch müssen sich die Einreisenden mit der örtlichen Veterinärbehörde in Verbindung setzen, damit diese den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und wenn notwendig weitere Maßnahmen einleiten kann (Kennzeichnung des Tieres, Ausstellen eines Heimtierausweises, Tollwutimpfung).
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg bittet daher alle Einreisenden aus der Ukraine, die Hunde oder Katzen mitgebracht haben, und sich im Landkreis Trier-Saarburg oder in der Stadt Trier aufhalten, mit den zuständigen Veterinären Kontakt aufzunehmen:
Dr. Ute Marx, Tel. 0651 / 715-585
Dr. Dirk Lühnenschloß, Tel. 0651 / 715-584
Dr. Christophe Matthis, Tel. 0651 / 715-538
Die Kreisverwaltung trägt die Kosten einer gängigen Behandlung, welche bei der Registrierung der Haustiere anfallen, zum Beispiel für die Impfungen. Das bedeutet konkret: Die Besitzer der Tiere sollen einfach eine Tierarztpraxis aufsuchen. Die Praxis schickt die Rechnung für die Behandlung im Anschluss direkt an die Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Veterinäramt).
Die Bürgerinnen und Bürger, die den Einreisenden aus der Ukraine Wohnraum zur Verfügung stellen oder den Einreisenden in sonstiger Weise behilflich sind, werden gebeten, in dieser Angelegenheit als Beistand oder Vertreter zur Seite zu stehen und Verbindung zum Veterinäramt aufzunehmen, wenn die Einreisenden die deutsche Sprache nicht beherrschen.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie unter folgendem Link die allgemeinen Hinweise auch in ukrainischer oder russischer Sprache: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html
Hundesteuer
In Trier wird das Halten von Hunden besteuert. Zuständig ist bei der Stadtverwaltung das Amt Finanzwirtschaft, Abteilung Kommunale Abgaben.
Die Steuer beträgt jährlich:
- für den ersten Hund: 120 Euro
- für den zweiten Hund: 168 Euro
- für den dritten und jeden weiteren Hund: 228 Euro
Weitere Hinweise zur finden auf unserer Seite zur Hundesteuer.
Müssen Geflüchtete aus der Ukraine Rundfunkbeitrag zahlen?
Menschen, die wegen des Ukrainekriegs in Deutschland Schutz suchen, müssen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Darauf weist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hin.
In Gemeinschaftsunterkünften müssen sie sich nicht anmelden. Erst wenn sie eine Wohnung beziehen, müssen sie sich im Prinzip anmelden. Sie können sich aber von der Zahlung befreien lassen. Voraussetzung dafür ist der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehungsweise bestimmter sonstiger staatlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II.
Gibt es Informationen auf Ukrainisch zur Müllentsorgung und Mülltrennung?
Zuständig für die Müllentsorgung ist Trier ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.).
Der A.R.T. hat auf seiner Webseite unter Multilingual information // Informations multilingues Hinweise auf Englisch und Französisch zusammengestellt zu:
- den Abfuhrterminen
- zu den gelben Säcken für Verpackungsmüll
- zur Biotüte für den Biomüll
Auf Ukrainisch stellt der A.R.T. auch eine PDF-Datei zur Abfalltrennung zur Verfügung (Verpackungen, Altpapier, Altglas, Bioabfall, Restabfall und Spezielle Abfälle). Auf Russisch existiert auch ein Flyer zur korrekten Abfallentsorgung für Mieter.
Wo finde ich weitere offizielle Informationen?
Die folgenden Institutionen aktualisieren laufend ihre Webseiten und passen sie an die aktuelle Lage an:
Bundesinnenministerium:
germany4ukraine - Ihre erste digitale Anlaufstelle für einen guten Start in Deutschland.
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Integrationsministerium Rheinland-Pfalz:
Webseite mit Informationen zu Einreise und Aufenthalt, Fluchtaufnahme und Unterstützung, Kita und Schule
Auswärtiges Amt:
Aktuelle Situation in der Ukraine
Deutsche Botschaft Kiew:
Visumfreie Reisen in den Schengenraum für ukrainische Staatsangehörige