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Vorsorgen statt nachsehen

Stadt, Rettungskräfte sowie Einwohnerinnen und Einwohner – nur gemeinsam lassen sich die Schäden durch Starkregen und Hochwasser minimieren. Neben den bau- und stadtplanerischen Maßnahmen und dem richtigen Verhalten im Notfall spielt die Eigenvorsorge eine entscheidende Rolle. So sind Hauseigentümer sogar rechtlich dazu verpflichtet, ihre Immobilie vor eindringendem Wasser von der Oberfläche, aus dem Kanal oder dem Grundwasser abzusichern.

Die finanziellen Schäden durch Überflutungen von Kellern und Gebäuden können enorm sein. Eine Möglichkeit, das Risiko zu verringern, ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Hierbei handelt es sich allerdings um eine freiwillige Versicherung. Wer in einem stark gefährdeten Bereich wohnt, erhält daher unter Umständen nur sehr kostspielige oder im Ausnahmefall überhaupt keine Angebote der Versicherungsunternehmen. Nachweise über bauliche Schutzmaßnahmen, zum Beispiel in einem Hochwasserpass, können andererseits Vergünstigungen erzielen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat auf ihrer Webseite weiterführende Informationen zum Thema Elementarschadenversicherung zusammengestellt.

 
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