Lebensmittelkontrolle
Die Lebensmittelüberwachung ist zuständig für ca. 900 Betriebe im Stadtgebiet (Herstellung, Ver- und Bearbeitung sowie Inverkehrbringung von Lebensmitteln). Dazu zählen auch alle gewerblichen Festveranstaltungen, alle Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (Küchen, Kantinen, Essen auf Rädern) und noch vieles mehr.
Unser Hauptaugenmerk liegt auf Überprüfung der Hygiene in den Betrieben und dient somit Ihrem Gesundheitsschutz.
Wir überzeugen uns von der ordnungsgemäßen Lagerung sowie dem Frischegrad der Lebensmittel.
Wir ziehen Proben in den Gewerbebetrieben und lassen sie in den Untersuchungsämtern begutachten.
Einen hohen Stellenwert hat die Überprüfung kennzeichungsrechtlicher Vorschriften und somit der Schutz vor Täuschung. Hierunter fallen auch die korrekte Preisangabe und eine ordnungsgemäße Thekenauszeichnung.
Wir beraten Sie gerne über lebensmittelrechtliche Hygienebestimmungen, ob Sie nun Verbraucher oder Gewerbetreibender sind.
Wir nehmen Ihre lebensmittelrechtlichen Beschwerden entgegen, soweit sie nicht anonym abgegeben werden.
Bei Vorliegen von ansteckenden Krankheiten bei Beschäftigten im Lebensmittelbereich sprechen wir Tätigkeitsverbote aus. Diese werden erst dann wieder aufgehoben, wenn keine Ansteckungs- bzw. Übertragungsgefahr mehr besteht.
Die Überwachung von Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen gehört ebenfalls zu unseren Aufgaben.
Wir ahnden Verstöße mit Bußgeldern und schalten bei Vorliegen von Straftaten gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften die Staatsanwaltschaft ein.
Wir informieren Sie gerne über aktuelle lebensmittelrechtliche Besonderheiten und Maßnahmen.- Liste der Verstöße gegen das Lebensmittelrecht
- Fachempfehlungen des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz zur Lebensmittelhygiene für die Veranstalter von Volks-, Vereins- und Straßenfesten (PDF-Dokument)
- Fachempfehlungen des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz zur Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Säuglinge, Kinder und Jugendliche betreut werden (PDF-Dokument)
- Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege - Handreichung des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz für Tagespflegepersonen und Jugendämter (PDF-Dokument)
- Checkliste des Kreises Trier-Saarburg für die Schankanlage - Sicherungs-, Reinigungs-, Desinfektionsmaßnahmen (MS Word-Dokument)
- Merkblatt zur Kennzeichnung von Kochpökelwaren und deren Ersatzprodukte in der Gastronomie des ALTS 2010 (PDF-Dokument)
Downloads
Ansprechpartnerin
Frau Sandra Kreber
Wasserweg 7-9
54292 Trier
Telefon: 0651/718-2321
Telefax: 0651/718-4100
Zentrale E-Mail: Kontaktformular