Sie befinden sich hier:
Startseite
>
Bauen & Wohnen
>
Wohnraum
Wohnraum
Von Mietspiegel bis Wohngeld: Förderinstrumente und Konzepte für bezahlbaren Wohnraum.
Wohnraum
Mietspiegel
Zum 1. Juli 2021 erschien die zehnte Auflage des Trierer Mietspiegels. Er dient Mietern und Vermietern dazu, die „ortsübliche Vergleichsmiete“ für den Bereich der Stadt Trier zu bestimmen. Hierbei hilft auch ein Online-Rechner.
Städtische Wohnungen
Die Stadt Trier verfügt über rund 800 Wohnungen in unterschiedlicher Größe und Ausstattung. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt über die Wohnungsberatungsstelle nach vorheriger Wohnungsbewerbung und nach sozialen Auswahlkriterien.
Wohnberechtigungsscheine
Die Bescheinigung wird für Wohnungen ausgestellt, die nach verschiedenen Programmen des Landes Rheinland-Pfalz öffentlich gefördert worden sind. Voraussetzung ist vor allem die Einhaltung der Einkommensgrenze.
Soziale Wohnraumförderung
Es existieren verschiedene Programme der sozialen Wohnraumförderung, meist handelt es sich um Fördermittel in Gestalt zinsgünstiger Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Wohnungsberatung
Die Wohnungsberatungsstelle berät Wohnungssuchende und koordiniert die Bewerbungen auf städtische Wohnungen.
Wohngeld
Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeld - als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer - ist die Wohngeldstelle im Amt für Soziales und Wohnen.
Druckhinweis: Standardmäßig werden Hintergrundbilder/-farben vom Browser nicht ausgedruckt. Diese können in den Druckoptionen des Browsers aktiviert werden.