Sprungmarken

Legal sprayen in Trier – so geht’s!

Großflächige, bunte Graffiti in einer Unterführung
Legale Graffiti-Flächen gibt es seit 2021 auch in den Unterführungen Albanastraße und Euchariusstraße. Foto: Treffpunkt am Weidengraben e.V. / Jugendzentrum „Auf der Höhe“

In vielen Städten, auch in Trier, gibt es Flächen, auf denen ohne Probleme legal gesprüht werden kann. Mit einer schriftlichen Erlaubnis der Stadtjugendpflege ist dies in Trier möglich. Die Erlaubnis ist erhältlich bei Thomas Fries in der Bollwerkstraße 6, 54290 Trier.

Wichtig bei dem Termin:

  • Vorlage Deines Personalausweises
  • Angabe Deiner Handynummer
  • Wenn Du noch keine 14 Jahre alt bist, müssen Deine Eltern oder Erziehungsberechtigte unterschreiben.

Beim Sprayen müsst Ihr die Erlaubnis immer dabeihaben.

Die Erlaubnis gilt unbegrenzt, solange sich nichts ändert, und ist kostenlos. Nutzt Du die legalen Flächen, hast du beim Sprayen Zeit, kannst mit Freundinnen, Freunden oder alleine sprühen und es gibt keine Probleme wegen einer möglichen Strafe.

Unerlaubte Graffitis sind Straftaten. Wer sie verursacht, ist schadenersatzpflichtig. Bis zum 14. Lebensjahr gilt die Strafunmündigkeit. Zivilrechtlich bist Du allerdings schon ab dem 7. Lebensjahr schadenersatzpflichtig. Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr werden strafrechtlich nach dem Jugendgerichtsgesetz verfolgt.

Wo darf legal gesprayt werden?

Diese freigegebenen Flächen werden bei der Beantragung der Erlaubnis genauer erläutert:

  • Fußgängerunterführung an den Moselauen

  • Fußgängerunterführungen an den Kaiserthermen
    Auf- und Abgänge – ausschließlich vorhandener Beschriftung
    im Bereich Ostallee/Friedrich-Wilhelm-Gymnasium/Landesmuseum/Hermesstraße

  • Nordwand des Exzellenzhauses

  • Begrenzungsmauer des Nordbades, Peter-Lambert-Str.
    Anfang Parkplatz bis Ende des Exzellenzhauses

  • Spielplatz Leoplatz/Trier-Süd

  • Eisenbahnunterführung Kürenzer Straße/Schönbornstraße

  • Unterführung Martinsufer/Ausoniusstraße

  • Zurmaiener Straße (Unterführung Cusanushaus inklusive Auf- und Abgänge)

  • Teile der Konrad-Adenauer-Brücke
    Westlicher Brückenpfeiler im Bereich der befestigten Fläche
    Unterführung bei Konrad-Adenauer-Brücke (Medardschule)

  • Mauer des Basketballplatzes im Schammat (gehört zu Abtei St. Matthias)

  • Unterführung Albanastraße / Euchariusstraße (Deutsche Bahn)

Es gibt Vorschläge für weitere Flächen im Stadtbereich?

Sie haben eine Fläche zur Verfügung und würden diese gerne der Szene als legale Fläche zur Verfügung stellen?

Zur Erweiterung der legalen Flächen in Trier können Anregungen direkt an die Stadtjugendpflege (Kontakt: michelle.masella@trier.de) gerichtet werden. Zur Kriminalprävention und der Unterstützung der jugendkulturellen Szene in Trier prüft die Jugendpflege gemeinsam mit den Interessierten mögliche Flächen.

Runder Tisch Graffiti im Kriminalpräventiven Rat Trier

Das Jugendamt ist im Kriminalpräventiven Rat Trier vertreten. Der Kriminalpräventive Rat versteht sich als Zusammenschluss von Institutionen, die aufgrund ihrer Tätigkeiten und ihrer Erfahrungen zur Verhütung von Straftaten beitragen können. Der Rat hat in der Untergruppe „Runder Tisch Graffiti“ das Ziel, die Präventionsarbeit im Bereich Graffiti in Trier voranzutreiben.

Die legalen Graffiti-Flächen findet Ihr auch über unser Geoportal:


In großem Fenster öffnen.

Ansprechpartner

Institution: Jugendamt - Stadtjugendpflege

Herr Thomas Fries
Büro: Bollwerkstraße 6
54290 Trier

E-Mail: thomas.fries@trier.de

Telefon: 0651/718-1546

Ansprechpartnerin

Institution: Jugendamt - Stadtjugendpflege

Frau Michelle Masella
Büro: Bollwerkstraße 6
54290 Trier

E-Mail: michelle.masella@trier.de

Telefon: 0651/718-1541