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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Zuschuss zum Mittagessen

SchulessenGrundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung / Hort ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause. Daher werden mit dieser Leistung die Mehrkosten ausgeglichen.

Übernommen werden die Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z.B. belegte Brötchen) wird nicht bezuschusst.

Die Anmeldung des Kindes zur Mittagsverpflegung oder ein anderer geeigneter Nachweis über die Teilnahme des Kindes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

 
Zuständiges Amt