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Lärmschutz: Tempo 30 in Durchgangsstraßen

In der Matthiasstraße wird die Lärmschutzbeschilderung angebracht.
Um den Lärmschutz zu verbessern, gilt seit Mai 2021 in der Matthiasstraße Tempo 30.

Zur Verbesserung des Lärmschutzes der Anwohnerinnen und Anwohner gilt seit Mai 2021 in drei viel befahrenen Trierer Straßenzügen dauerhaft Tempo 30. Betroffen sind die Paulinstraße, die Saar- und Matthiasstraße sowie die Zuckerberg- und Metzelstraße. 

In den genannten Straßenabschnitten sind mehr als 800 Personen gesundheitsgefährdenden Schallpegeln von mehr als 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht ausgesetzt sind. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht bei solchen Lärmpegeln dringenden Handlungsbedarf. Andererseits erfüllen die Straßen eine herausgehobene Verkehrsfunktion, was die Handlungsmöglichkeiten der Kommune einschränkt. Daher haben die Stadt Trier und das Landesumweltministerium zunächst ein Pilotprojekt in der Saarstraße gestartet und die Höchstgeschwindigkeit nachts von 22 bis 6 Uhr auf 30 km/h reduziert.

Im Ergebnis zeigte sich, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit um 10 km/h abgenommen hat. Die Lärmmessung ergab eine Minderung um circa 2 Dezibel. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ist somit das dauerhafte Tempolimit die einzige Maßnahme, mit der die zwingend notwendige Lärmminderung schnell erreicht werden kann. Die Stadt setzt damit zugleich zahlreiche Anregungen und Eingaben aus dem Beteiligungsportal trier-mitgestalten um.

 
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