trier.de - zur Startseite
Zur StartseiteZur StartseiteZur Startseite

27.10.2020

Grünschnitt: So läuft die Abholung

Müllwerker sammeln Gartenabfälle ein
Jeder Haushalt in der Stadt kann jährlich 13 kostenlose Abfuhren von Grünschnitt anmelden. Alternativ kann dieser an Sammelstellen abgegeben werden. Foto: A.R.T.

So langsam nähert sich die Gartensaison ihrem Ende und es wird Zeit, Bäume, Sträucher, Stauden und Hecken zurückzuschneiden. Die Rathaus Zeitung erläutert, was bei der Abholung des Grünschnitts durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) zu beachten ist.

Jeder Haushalt kann 13 kostenlose Abfuhren anmelden. Sind weitere Abholtermine nötig, können diese gegen eine Gebühr von 10,70 Euro pro Sammelfahrt vereinbart werden. Damit die Abholung optimal funktioniert, sollten die Gartenabfälle am Abfuhrtag bis 6 Uhr, aber nicht vor 18 Uhr am Vorabend, am Straßenrand vor dem Grundstück abgestellt werden. Pro Termin können bis zu drei Kubikmeter bereitgestellt werden. Das Gewicht eines Behälters sollte 20 Kilogramm nicht übersteigen.

Da der Gartenschnitt bereits ein hohes Eigengewicht hat, empfiehlt der A.R.T. den Einsatz möglichst leichter Behälter. Dafür eignen sich insbesondere Gartenbottiche aus Kunststoff, aber auch Gartenabfallsäcke aus Papier, die in der 120-Liter Version gegen einen Unkostenbeitrag unter anderem beim A.R.T. erhältlich sind, oder wiederverwertbare Faltsäcke. Vor allem letztere sollten regelmäßig geprüft werden, um Verletzungen durch heraustretende Spiraldrähte zu vermeiden.

Keine Trennung bei Abholung

Astschnitt muss zur Abholung gebündelt werden. Zum Binden sind nur verrottbare Materialien wie Hanfseile zulässig. Äste und Stämme dürfen nicht länger als ein Meter sein und nicht dicker als fünf Zentimeter. Wer das Grüngut in Säcken (keine Gelben Säcke verwenden) verpackt, muss wissen, dass diese zur Leerung aufgeschlitzt werden. Alle Verpackungen außer Gartenabfallsäcken aus Papier bleiben auf dem Grundstück zurück.

Für die Abholung der Gartenabfälle ist die Trennung nicht notwendig, da beides gemeinsam zu Mertesdorfer Kompost verarbeitet wird. Bei der Anlieferung an einer Grüngutsammelstelle muss der Rasenschnitt getrennt von Sträuchern und Ästen angeliefert werden. Denn das strauchige Material wird direkt vor Ort geschreddert und auf den landwirtschaftlichen Flächen in der Umgebung ausgebracht. Der Rasenschnitt, das sogenannte krautige Grüngut, wird in Containern gesammelt und im Entsorgungs- und Verwertungszentrum Mertesdorf zu Kompost verarbeitet.

Gartenabfälle müssen unbelastet sein. Sonst gehören sie zum Restabfall. Das gilt auch für Beifuß, Blumen- und Komposterde, Riesenbärenklau, Heu, Stroh und Kleintierstreu. Denn aus den Gartenabfällen wird im Entsortungs- und Verwertungszentrum Mertesdorf der RAL-zertifizierte Mertesdorfer Kompost hergestellt, der frei von Krankheitserregern und gefährlichen Pflanzen sein muss. Auch mit Buchsbaumzünsler befallene Sträucher gehören zum Restmüll, da sich der Schädling sonst mit dem Kompost verbreitet.

Küchenabfälle und Fallobst sind in haushaltsüblichen Mengen in der Biotüte richtig aufgehoben. Besonders große Mengen an Fallobst müssen jedoch an einer Biogasanlage angeliefert werden.

 
Druckhinweis: Standardmäßig werden Hintergrundbilder/-farben vom Browser nicht ausgedruckt. Diese können in den Druckoptionen des Browsers aktiviert werden.