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01.03.2022

Anklage gegen Sibelius wegen Untreue

Karl Sibelius
Karl Sibelius, früherer Generalintendant des Theaters Trier.

Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen den ehemaligen Trierer Theaterintendanten Karl Sibelius wegen Untreue vor dem Landgericht erhoben. Das Verfahren gegen den früheren Kulturdezernenten Thomas Egger, gegen den nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Tatverdacht der Untreue im Zusammenhang mit der Auszahlung einer Zusatzvergütung von 1000 Euro an den Intendanten im Juli 2016 besteht, wurde mit Zustimmung des Landgerichts gegen die Auflage einer Schadenswiedergutmachung vorläufig eingestellt.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, hält sie den ehemaligen Intendanten, dem neben der künstlerischen auch die kaufmännische Leitung des Theaters oblag, für hinreichend verdächtig, sich zwischen März und November 2016 im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte wegen Untreue strafbar gemacht zu haben:

Ihm wird vorgeworfen, bei drei Theaterproduktionen Verpflichtungen eingegangen zu sein, die die für die jeweiligen Produktionen geplanten Budgets jeweils in erheblichem Umfang überzogen. Sibelius war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft spätestens Ende März 2016 bekannt, dass das Theater unter seiner Leitung 2015 ein hohes Defizit erwirtschaftet und das Budget um circa 1,3 Millionen Euro überzogen hatte. Trotzdem soll er sich in den drei angeklagten Fällen ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Mehrkosten entschieden haben, aufwendige Produktionen zu realisieren. Durch die Überschreitung der Produktionsbudgets soll der Stadt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein Vermögensschaden in Höhe von insgesamt circa 260.000 Euro entstanden sein.

Des Weiteren wird ihm zur Last gelegt, unter Missachtung der Vergaberichtlinien der Stadt einen Auftrag für veranstaltungstechnische Leistungen freihändig an ein Unternehmen vergeben zu haben, obwohl das nach den Richtlinien der Stadt nur nach öffentlicher Ausschreibung unter Beteiligung der zentralen Vergabestelle im Rathaus hätte erfolgen dürfen. Dies hatte zur Folge, dass die Stadt einen Teilbetrag der vom Land Rheinland-Pfalz für die Produktion geleisteten Förderung von 16.600 Euro zurückzahlen musste. Weiter wirft die Staatsanwaltschaft Sibelius vor, eine Band voll bezahlt zu haben, obwohl die Veranstaltung, auf der sie spielen sollte, überhaupt nicht stattfand. Hierdurch soll der Stadt ein Schaden von 5000 Euro entstanden sein.

Laut Staatsanwaltschaft bestreitet Sibelius, sich strafbar gemacht zu haben. Er vertrete die Auffassung, der Tatbestand der Untreue sei nicht erfüllt. Das Landgericht Trier hat nun über die Zulassung der Anklage gegen ihn und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

 
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