Alters- und Ehejubilare
Ab dem 80. Geburtstag und ab der Goldenen Hochzeit (50. Ehejubiläum) gratuliert die Stadt. Die Glückwünsche samt Urkunde und Präsent überbringt der Ortsvorsteher oder die Ortsvorsteherin, der Oberbürgermeister oder ein anderes Mitglied des Stadtvorstands.
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