Finanzwirtschaft
Leitung:
Sven Kühnel
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Freitag: 8 - 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Sie können uns auch über die Kontaktformulare unten anschreiben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Anschrift:
Zentrale Anschrift: Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude I, 54290 Trier
Stadtkasse, Vollstreckungsstelle, Steuern: Viehmarktplatz 20, 54290 Trier
Zentrale Telefonnummer: 0651/718-1209
Telefonnummer Stadtkasse: 0651/718-3250
Telefonnummer Vollstreckung: 0651/718-1252
Faxnummern:
Zentrale Faxnummer: 0651/718-1208
Stadtkasse: 0651/718-1218
Vollstreckungsstelle: 0651/718-3218
E-Mail-Kontakt
Zentrale E-Mail: Kontaktformular
E-Mail Sachgebiet Steuern: Kontaktformular
E-Mail Sachgebiet Vergnügungssteuer: Kontaktformular
E-Mail Sachgebiet Zweitwohnungsteuer: Kontaktformular
E-Mail Sachgebiet Beherbergungsteuer: Kontaktformular
E-Mail Sachgebiet Stadtkasse: Kontaktformular / stadtkasse@trier.de
E-Mail Vollstreckungsstelle: vollstreckungsstelle@trier.de
Erreichbarkeit
Die meisten Büros dieses Amts liegen über drei Stockwerke verteilt im Rathaus-Hauptgebäudes am Augustinerhof. Sie sind nur teilweise barrierefrei über einen Aufzug erreichbar. Kostenpflichtige Parkplätze befinden sich auf dem Augustinerhof vor dem Gebäude. ÖPNV-Haltestelle ist "Rathaus/Stadttheater".
Im Erdgeschoss des Gebäudes befindet sich eine Behinderten-Toilette, vor dem Rathaus sind zwei Behindertenparkplätze gekennzeichnet.
Die Stadtkasse und die Vollstreckungsstelle befinden sich im 3. Obergeschoss, die Abteilung Steuern im 2. Obergeschoss des Gebäudes am Viehmarktplatz 20. ÖPNV-Haltestelle ist "Karl-Marx-Haus". Kostenpflichtige Parkplätze finden Sie im Parkhaus Viehmarkt.
Im Untergeschoss des Gebäudes befindet sich eine Behindertentoilette, erreichbar per Fahrstuhl.
Downloads
- Vergnügungssteuer - Anzeige zur Besteuerung von Prostitution
- Vergnügungssteuer - Beiblatt 1 zur Steueranmeldung für mehrere Prostituierte
- Vergnügungssteuer - Beiblatt 2 zur Steueranmeldung für mehrere Prostituierte
- Vergnügungssteuer - Steueranmeldung für eine/n Prostituierte/n
- Vergnügungssteuer - Steueranmeldung für mehrere Prostituierte
- Vergnügungssteuer - Erklärung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten
- Vergnügungssteuer - Erklärung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen
- Vergnügungssteuer - Erklärung für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit
- Zweitwohnungsteuer - Erklärung