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Datenschutz
Leistungsbeschreibung
Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragsteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z.B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.
Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
Öffentlicher Bereich: Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wird durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz gewährleistet.
Nicht öffentlicher Bereich: Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, z.B. Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine usw. Die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wird ebenfalls durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz gewährleistet.
Spezielle Hinweise für Trier
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Trier
- Die Stadt Trier hat einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt
- Er unterstützt die Dienststellen der Stadtverwaltung bei der Sicherstellung des Datenschutzes
- Kontaktformular Datenschutzbeauftragter der Stadt Trier
Landesbeauftragter für den Datenschutz
- überwacht die öffentlichen und die privaten Stellen in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze und anderer Vorschriften über den Datenschutz
- Er berät die datenverarbeitenden Stellen in Fragen des Datenschutzes und führt örtliche Kontrollen durch
- Weiterhin ist es seine Aufgabe, Beschwerden von Bürgern nachzugehen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz (BfDI)
- kontrolliert die Einhaltung des Datenschutzes bei den öffentlichen Stellen des Bundes und berät insbesondere den Bundestag und die Bundesregierung in Datenschutzangelegenheiten
- Daneben hat der BfDI auch bestimmte nicht-öffentliche Stellen zu beraten und zu kontrollieren
- Darüber hinaus obliegt dem BfDI die gesetzliche Aufgabe, den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über wesentliche datenschutzrelevante Entwicklungen im privatwirtschaftlichen Bereich zu unterrichten
Im Rahmen dieser Zuständigkeiten sind die Datenschutzbeauftragten Ansprechpartner für jeden, der seine Rechte durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten verletzt sieht
An wen muss ich mich wenden?
Öffentlicher Bereich: Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wird durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz gewährleistet.
Nicht öffentlicher Bereich: Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, z.B. Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine usw. Die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wird ebenfalls durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz gewährleistet.
Besonderheiten
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch im Internetangebot des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz sowie des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dem die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Rechtliche Grundlage
- Landesdatenschutzgesetz (LDSG) (gilt für öffentliche Stellen in Rheinland-Pfalz)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Landesdatenschutzgesetz (LDSG)
- VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - DatenschutzbeauftragterAm Augustinerhof
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen