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Übernachtungssteuer
Leistungsbeschreibung
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Spezielle Hinweise für Trier
Die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz entscheiden in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung, ob und in welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Erhebung einer Tourismusabgabe Gebrauch machen.
Beherbergungsteuer
- besteuert wird der Aufwand des Beherbergungsgastes für eine entgeltliche Übernachtungsmöglichkeit in einem Beherbergungsbetrieb in der Stadt Trier
- ab der achten zusammenhängenden Übernachtung entfällt die Steuerpflicht
Informationen
- siehe unter www.trier.de
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Gebühren / Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Spezielle Hinweise für Trier
Steuersatz
- die Beherbergungsteuer beträgt 3,5 % pro Gast und pro Nacht - von der Bemessungsgrundlage
- die Bemessungsgrundlage ist das für die Übernachtung zu zahlende Entgelt einschließlich der Mehrwertsteuer aber ohne Nebenkosten
Rechtliche Grundlage
Spezielle Hinweise für Trier
Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer für Übernachtungen in der Stadt Trier
Bearbeitungszeit
Es sind keine Fristen zu beachten.
Spezielle Hinweise für Trier
- Betreiberinnen und Betreiber eines Beherbergungsbetriebes sind verpflichtet unverzüglich bei der Stadt Trier anzuzeigen
- die Steuererkärung ist bis zum 10. Tage nach Ablauf eines Kalendervierteljahres einzureichen
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Kommunale AbgabenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax: +49 651 718-4100
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