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Umsatzsteuerheft ausstellen
Leistungsbeschreibung
Das Umsatzsteuerheft sowie die Bescheinigung über die Befreiung von der Führung des Umsatzsteuerhefts werden durch die Finanzämter ausgestellt.
- Wohnsitz in Rheinland-Pfalz
- umsatzsteuerliche Registrierung beim zuständigen Finanzamt
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Gebühren / Kosten
Keine.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes.
- Reisegewerbekarte, falls zu Ausübung des Gewerbes erforderlich.
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Finanzamt TrierHubert-Neuerburg-Straße 1
54290 Trier
Fax: +49 651 9360-34900
E-Mail: poststelle@fa-tr.fin-rlp.de
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