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Inbetriebnahme eines Krematoriums anzeigen
Leistungsbeschreibung
- Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige der Inbetriebnahme Entgegennahme
- Betreiber, die eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichen (Krematorium) in Betrieb nehmen wollen, müssen dies der zuständigen Behörde anzeigen
- Anzeige muss bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der Anlage erfolgen
- zuständig: zuständige Behörde
Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.
Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Verfahrensablauf
- Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
- Diese prüft Ihre Anzeige.
- Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Gebühren / Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Benötigte Unterlagen
Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage
Besonderheiten
Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Rechtliche Grundlage
- § 6 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV)
- Nr. 3.19.1 Anlage der Zuständigkeitsverordnung auf dem Gebiet des Immissionsschutzes Rheinland-Pfalz (ImSchZuVO)
- § 7 Absatz 2 Verwaltungsorganisationsreformgesetz (VwORG)
- § 8 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungsorganisationsreformgesetz (VwORG)
Bearbeitungszeit
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Es gibt keine Frist.
Zuständig
Struktur- und Genehmigungsdirektion NordStresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
20 03 61
56003 Koblenz
Haltestellen
- Haltestelle: Stadttheater
Linie:- Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Telefon: +49 261 120-0Fax: +49 261 120-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de