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Teilzeit während der Elternzeit
Leistungsbeschreibung
Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden:
- bei Ihrem Arbeitgeber,
- bei einem anderen Arbeitgeber oder
- als selbständige Tätigkeit.
Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.
An wen muss ich mich wenden?
Gebühren / Kosten
Keine.
Benötigte Unterlagen
Schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber.
Besonderheiten
- Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit"
- Der Familienwegweiser informiert über alle finanziellen Leistungen für Familien, über Dienstleistungen und über Bildungs- und Beratungsleistungen für Familien.
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - ElterngeldViehmarkt 20
54290 Trier
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon: 115Telefon: +49 651 718-0
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen