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Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
Leistungsbeschreibung
Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Das dritte Kennzeichen (Zusatzkennzeichen) muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen sein.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
-
keine Vorsprache bei der Zulassungsstelle erforderlich
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.
Gebühren / Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Es entstehen jedoch Kosten für den Kauf des Kennzeichens.
Spezielle Hinweise für Trier
- ggfs. Kosten für das Kennzeichenschild
Rechtliche Grundlage
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Ist es erlaubt, auch ein Kennzeichen auszudrucken und laminiert am Fahrradträger anzubringen?
- Nein, es ist ein Kennzeichen vom Schilderhersteller erforderlich
- auch ist es nicht erlaubt, das Kennzeichen des Autos am Fahrradträger anzubringen
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-ZulassungenThyrsusstr. 17-19
54292 Trier
Montag 07:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil
Langer Markt 12
54411 Hermeskeil
Montag 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr
Freitag 07:30 - 11:30 Uhr
Telefon: 115E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg
Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg
Montag 07:30 - 10:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr
Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 6581 9999318
E-Mail: Kontakt aufnehmen