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Geburtszeit bescheinigen
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, sich Auskünfte über die Geburtszeit aus dem Geburtenregister erteilen bzw. bescheinigen zu lassen.
- Sie sind über 16 Jahre alt und
- Sie sind die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, oder deren Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartner/in, Vorfahr/in, Abkömmling oder
- Sie haben Ihr rechtliches Interesse glaubhaft gemacht oder
- Sie haben als Geschwister der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person.
Gebühren / Kosten
Es fallen Gebühren in Höhe von:
- Gebühr: 12,00 EUR
- Gebühr: 10,00 EUR
- Gebühr: 12,00 EUR
Benötigte Unterlagen
Personalausweis bzw. Reisepass
Rechtliche Grundlage
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Standesamt - UrkundenDomfreihof 1b
54290 Trier
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
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