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Pflegestützpunkte (PSP)
Leistungsbeschreibung
Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche Anlaufstelle für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige. PSP sollen den organisatorischen Aufwand bei der Beantragung von Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen, Hilfe bei der Pflege und von der Altenhilfe reduzieren.
Die Aufgaben der PSP umfassen:
- Erhebung aller sozialen, gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungs-, Betreuungs- und Beratungsangebote einschließlich der relevanten Aktivitäten der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements im Einzugsbereich des Pflegestützpunktes und Erstellen von entsprechenden Informationsunterlagen.
- Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs-, Betreuungs-und Beratungsangebote.
- Abstimmung und Koordinierung der für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs-und Unterstützungsangebote.
- Information, Auskunft und Beratung für alle Bürgerinnen und Bürger ihres Einzugsbereiches. Sie beraten zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote.
- Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement wird in den Pflegestützpunkten eingebunden und begleitet. In den Stützpunkten wird das ehrenamtliche Engagement von Angehörigen und Freiwilligen unterstützt und gefördert. Damit wird die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für Pflege betont.
- Einbindung von kirchlichen und gesellschaftlichen Trägern und Organisationen, die ihre Angebote und Unterstützungsleistungen für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Pflegestützpunkt bekannt machen sollen.
Über Einzelheiten zum Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) informiert auch das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Tel.: +49 30 3406066-02.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Trier
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kinder- und JugendarbeitBollwerkstr. 6
54290 Trier
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
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oder nach Vereinbarung
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
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