Bauberatung
Die Bauberatung des Amts für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung ist die Anlaufstelle für baurechtliche Fragen und Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken zur Verfügung. Private Bauinteressenten, Bauträger, Makler und Investoren oder auch betroffene Nachbarn können eine umfassende Bauberatung in Anspruch nehmen.
Wir bieten folgende Dienstleistungen:
Informationen und Beratung über- die Bebaubarkeit von Grundstücken
- Inhalt von Bauleitplänen
- Inhalt von Gestaltungssatzungen und der Werbesatzung der Stadt Trier
- Genehmigungspflicht von Bauvorhaben und Information über das Freistellungsverfahren
- Stellung von Bauvoranfragen
- Wahrnehmung von Nachbarbelangen in öffentlich-rechtlicher Hinsicht
- Grundstücksteilungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Baulasten
- Bebauungsplänen und dem Flächennutzungsplan, Werbesatzung und sonstigen baurechtlichen Satzungen
- Vordrucken zum Thema Bauen wie beispielsweise Bauanträge, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Baulasten
- Informationen aus dem Baulastenverzeichnis
Annahme von Bauanträgen und –unterlagen und sonstigen Anträgen
Auskunft und Ansprechpartner für- Denkmalrechtliche Belange
- Altlastenkataster
- Bauaktenarchiv
- Zweckentfremdungssatzung
Bauleitpläne
Bauleitpläne, die sich im Aufstellungsverfahren befinden, können während der Dienststunden in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr (freitags 9 bis 12 Uhr) beim Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Kaiserstraße 18, Verwaltungsgebäude V, 1. Obergeschoss, Zimmer 106 eingesehen werden. Nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0651/718-1619 ist auch eine Einsichtnahme außerhalb der angeführten Zeiten möglich.
Bebauungspläne
Das Amt für Stadt- und Verkehrsplanung stellt Ihnen über das Geoportal alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne für das Stadtgebiet zur Verfügung.
Wohnraumförderung
Informationen zur Förderung von sozialem Wohnungsbau, insbesondere zu Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), erhalten Sie beim Amt für Soziales und Wohnen.
- Altlasten: Informationen der Unteren Bodenschutzbehörde
- Beratung zum barrierefreien Bauen und Wohnen
- Stichworte und Links zum Thema Bauen, von "Abbruch" bis "Widerspruch"
- ABC des Planens und Bauens, wichtige Begriffe kurz erklärt
- Ratgeberseiten zum Bauen
- Mögliche Probleme bei Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise
- Vordrucke des BauBürgerBüros
Ansprechpartner
Verwaltungsgebäude VI, Am Augustinerhof
54290 Trier
Telefon: 0651/718-3631
Telefax: 0651/718-1638
Telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag 9-12 Uhr
Bitte um Rückruf ist auch über das Kontaktformular möglich
Sprechzeiten vor Ort: Montag und Donnerstag 8-12 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten sind auch kurzfristig nach Absprache möglich