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Überwachung des ruhenden Verkehrs

Der Verkehrsüberwachungsdienst (kurz: VÜD) ist dem städtischen Ordnungsamt angegliedert. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Entfernung nicht mehr zugelassener, motorisierter Fahrzeuge aus dem öffentlichen Verkehrsraum.

Akute Störungen und Behinderungen im ruhenden Verkehr können Sie direkt an die Leitstelle des Verkehrsüberwachungsdienstes melden. Diese erreichen Sie wie folgt:

  • Telefon: 0651/718-3232
  • E-Mail: vued@trier.de
  • Dienstzeiten:
    Montag bis Freitag 7 – 22 Uhr
    Samstag 11.30 – 22 Uhr

Das Tätigkeitsfeld des Verkehrsüberwachungsdienstes umfasst folgende Aufgabenbereiche:

  • Falschparken: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in den §§ 12 und 13 das Verhalten im ruhenden Verkehr. Neben gesetzlichen Halt- und Parkverboten (zum Beispiel auf dem Gehweg) werden viele Regelungen ergänzend durch Verkehrszeichen getroffen. Die Überwachung dieser Regeln ist die Aufgabe des Verkehrsüberwachungsdienstes. Die Schwerpunkte liegen dabei in der Freihaltung von Feuerwehrzufahrten, Geh- und Radwegen sowie Halt- und Parkverbotszonen, der Parkraumbewirtschaftung sowie den Bewohnerparkzonen. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder im ruhenden Verkehr richten sich nach dem aktuell gültigen bundesweiten Bußgeldkatalog.

  • Abgemeldete Fahrzeuge: Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen nach § 32 StVO nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Der Verkehrsüberwachungsdienst erfasst bei Bekanntwerden solche Fahrzeuge und leitet entsprechende Ermittlungen und Verfahren ein.
    Unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben werden die Fahrzeuge in letzter Konsequenz durch den Verkehrsüberwachungsdienst auf Kosten der Verantwortlichen abgeschleppt und gegebenenfalls im Nachgang verwertet.

  • Abschleppen: Das Abschleppen als polizeiliche Maßnahme stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht dar, sodass bestimmte gesetzliche Vorgaben und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sind.
    Bei Vorliegen einer Störung der Verkehrssicherheit kann das Abschleppen eines Fahrzeuges nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls angeordnet werden, sofern die Störung nur auf diesem Weg beseitigt werden kann.
    Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Leitstelle des Verkehrsüberwachungsdienstes unter der oben aufgeführten Erreichbarkeit. Abgeschleppte Fahrzeuge werden zudem der Polizei mitgeteilt, damit Anzeigen wegen Fahrzeugdiebstahl vermieden werden.

Hinweis: Wenn Sie als Privatperson einen Verkehrsverstoß feststellen, können Sie diesen über ein Online-Formular bei der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes anzeigen. Dort wird geprüft, ob eine Sanktionierung erfolgt. Bitte haben Sie Verständnis, dass Anzeigen in anderer Form nicht bearbeitet werden. Nur auf diesem Wege wird sichergestellt, dass alle relevanten Angaben zum Tathergang übermittelt werden und eine einheitliche und vereinfachte Bearbeitung ermöglicht wird.

 
Zuständiges Amt
 
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