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Informationen zur Wahl des Beirates für Migration und Integration 2009

Am 08.11.2009 wurden in Rheinland-Pfalz erstmals Beiräte für Migration und Integration gewählt. Diese Beiräte treten an die Stelle der früheren Ausländerbeiräte.

Rechtsgrundlagen der Wahl sind die Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz (GemO) sowie das Kommunalwahlgesetz (KWG) und die Kommunalwahlordnung (KWO) sowie ergänzend die entsprechenden Satzungen der jeweiligen Kommunen. In der Stadt Trier ist dies die Satzung über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration.

In der Stadt Trier findet die Wahl des Beirates nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl statt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat 13 Stimmen, dies entspricht der Zahl der zu wählenden Beiratsmitglieder. Stimmen können Bewerberinnen oder Bewerbern aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen (panaschieren) gegeben werden, hierbei kann die jeweilige Kandidatin oder der jeweilige Kandidat bis zu 3 Stimmen (kumulieren) erhalten.

Insgesamt waren für diese Wahl im Stadtgebiet 6 Stimmbezirke eingerichtet.
Die eingegangenen Wahlbriefe wurden in die Ergebnisermittlung der Urnenwahllokale einbezogen.

Ergebnisse der Wahl des Beirates für Migration und Integration 2009 in der Stadt Trier

Grafiken
Gesamtergebnis
Sitzverteilung

Tabellen
Gesamtergebnis
Gesamtergebnis nach Stimmbezirken
Sitzverteilung
Berechnungsschlüssel für Sitzverteilung
Kandidaten BUNTE nach Stimmbezirken
Kandidaten DIL nach Stimmbezirken
Kandidaten UdM nach Stimmbezirken

 
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