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Informationen zur Wahl des Ausländerbeirates 2004

Am 21. November 2004 fand in Trier die Wahl des Ausländerbeirates statt.

Rechtsgrundlage der Wahl sind die Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz (GemO) sowie das Kommunalwahlgesetz (KWG) und die Kommunalwahlordnung (KWO) sowie ergänzend die entsprechende Satzung der Stadt Trier.

In der Stadt Trier findet die Wahl des Beirates nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl statt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat 11 Stimmen, dies entspricht der Zahl der zu wählenden Beiratsmitglieder. Stimmen können Bewerberinnen und Bewerbern aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen (panaschieren) gegeben werden, hierbei kann die jeweilige Kandidatin oder der jeweilige Kandidat bis zu 3 Stimmen (kumulieren) erhalten.

Insgesamt waren für diese Wahl im Stadtgebiet 6 Stimmbezirke eingerichtet.
Die eingegangenen Wahlbriefe wurden in die Ergebnisermittlung der Urnenwahllokale einbezogen.


Ergebnisse der Ausländerbeiratswahl 2004 in der Stadt Trier

Grafiken
Gesamtergebnis
Sitzverteilung

Tabellen
Gesamtergebnis
Gesamtergebnis nach Stimmbezirken
Sitzverteilung
Berechnungsschlüssel für Sitzverteilung
Kandidaten BUNTE nach Stimmbezirken
Kandidaten DIL nach Stimmbezirken
Kandidaten UdM nach Stimmbezirken

 
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