Vergnügungssteuer - Besteuerung von Prostitution
Prostitution wird besteuert bei
- dem Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der unter 2. genannten Einrichtungen, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen. Die Steuerhöhe berechnet sich pro Prostituierte/n und pro Veranstaltungstag. Informationen zur Steuer und Hilfe zum Ausfüllen der Steueranmeldung, siehe Merkblatt 1.
- gezielter Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Betrieben und vergleichbaren Einrichtungen. Die Steuer berechnet sich nach der Größe des benutzten Raumes und den Veranstaltungstagen. Informationen zur Steuer und Hilfe zum Ausfüllen der Steueranzeige, siehe Merkblatt 2.
Zuständiges Amt
Downloads
- Vergnügungssteuer Merkblatt 1
- Vergnügungssteuer - Steueranmeldung für eine/n Prostituierte/n
- Vergnügungssteuer - Steueranmeldung für mehrere Prostituierte
- Vergnügungssteuer - Beiblatt 1 zur Steueranmeldung für mehrere Prostituierte
- Vergnügungssteuer - Beiblatt 2 zur Steueranmeldung für mehrere Prostituierte
- Vergnügungssteuer Merkblatt 2
- Vergnügungssteuer - Anzeige zur Besteuerung von Prostitution
Ansprechpartnerin
Institution: Finanzwirtschaft / Kommunale Abgaben
Frau Sandra Alves Silva
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Telefon: 0651/718-1226
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Telefon: 0651/718-1226
E-Mail: Kontaktformular
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