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Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung bescheinigen
Leistungsbeschreibung
- Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
- Wer beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen will, für den stellt die Zuständige Stelle eine Sachkundebescheinigung aus
Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.
Spezielle Hinweise für Trier
Betrifft die Beseitigung von Ungeziefer wie
- Ratten
- Mäuse
- sonstige Nagetiere
- Schaben
- sonstige Schädlinge und Insekten
Auf privatem Grundstück
- Beseitigung durch den Eigentümer selbst
- oder durch die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfer durch den Eigentümer (siehe gelbe Seiten)
- auch bei Mietshäuser, Mietwohnungen sowie sonstige gewerbliche Objekte
- Beratung erfolgt beim Gesundheitsamt
Bei Gastronomiebetrieben
- Meldung bei der Lebensmittelüberwachung / Lebensmittelkontrolle beim Ordnungsamt
- diese informieren das Gesundheitsamt
Auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen
- Meldung beim Ordnungsamt
Auf einer öffentlichen Grünfläche
- Meldung bei StadtRaum Trier - Grünflächen
In einem Kanal
- Meldung an die Stadtwerke
Bei Auftreten einer übertragbaren Krankheit
- Meldung an das Gesundheitsamt
Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.
Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – SGD Nord, Koblenz, Abteilung Gewerbeaufsicht oder Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - SGD Süd, Neustadt-Weinstraße, Abteilung Gewerbeaufsicht
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klagemöglichkeiten.
Gebühren / Kosten
Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.
Spezielle Hinweise für Trier
- es fallen keine Gebühren an
Benötigte Unterlagen
- Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
- die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
- die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
- Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.
Rechtliche Grundlage
- § 8 Absatz 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/in
- § 11 Absatz 1 Nummer 3e Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Anhang I Nummer 3.4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Spezielle Hinweise für Trier
- § 16 Infektionsschutzgesetz
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.
Spezielle Hinweise für Trier
- sofort
Zuständig
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - GesundheitsamtPaulinstr. 60
54292 Trier
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Telefon: +49 651 715-0Telefon: 115
Fax: +49 651 715-510
E-Mail: gesundheitsamt@trier-saarburg.de
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Karl-Benz-Str. 6
54292 Trier
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Telefon: +49 651 715-0
Fax: +49 651 71517583
E-Mail: veterinaeramt@trier-saarburg.de
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen
Wasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung - Grünflächen
Am Grüneberg 90
54294 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtwerke Trier
Ostallee 7-13
54290 Trier
Fax: +49 651 717-199
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