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Straßenbeleuchtungsstörung
Leistungsbeschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung (Bauamt) der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Spezielle Hinweise für Trier
Zuständigkeit
- liegt bei den Stadtwerken (SWT)
Zuständig
Stadtwerke Trier - BeleuchtungsstörungOstallee 7-13
54290 Trier
Fax: +49 651 717-199
E-Mail: Beleuchtung@swt.de
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