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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei mehreren Arbeitgebern
Leistungsbeschreibung
- Zuordnung Hauptarbeitgeber
- Mehrere Arbeitsverhältnisse
- Familiengerechte Steuerklasse
- Steuerklasse VI
- Mitteilung an den Arbeitgeber
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
An wen muss ich mich wenden?
Arbeitgeber
Zuständige Stelle
Arbeitgeber
Anträge / Formulare
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Gebühren / Kosten
keine
Benötigte Unterlagen
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Besonderheiten
keine
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
keine
Zuständig
Finanzamt TrierHubert-Neuerburg-Straße 1
54290 Trier
Fax: +49 651 9360-34900
E-Mail: poststelle@fa-tr.fin-rlp.de