- a Dienstleistungen beginnend mit
- b Dienstleistungen beginnend mit
- c Dienstleistungen beginnend mit
- d Dienstleistungen beginnend mit
- e Dienstleistungen beginnend mit
- f Dienstleistungen beginnend mit
- g Dienstleistungen beginnend mit
- h Dienstleistungen beginnend mit
- i Dienstleistungen beginnend mit
- j Dienstleistungen beginnend mit
- k Dienstleistungen beginnend mit
- l Dienstleistungen beginnend mit
- m Dienstleistungen beginnend mit
- n Dienstleistungen beginnend mit
- o Dienstleistungen beginnend mit
- p Dienstleistungen beginnend mit
- r Dienstleistungen beginnend mit
- s Dienstleistungen beginnend mit
- t Dienstleistungen beginnend mit
- ä Dienstleistungen beginnend mit
- ö Dienstleistungen beginnend mit
- ü Dienstleistungen beginnend mit
Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für Trier
- werden nicht für private Zwecke vermietet
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für Trier
mietberechtigt sind
- Vereine
- Verbände/Kammern (nicht kommerziell)
- Ämter und Einrichtungen der Verwaltung
nicht mietberechtigt sind
- Privatpersonen
- überregionale Antragsteller/Gewerbe
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt formlos schriftlich per Post, Fax oder Mail
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für Trier
- Nachweis über Haftpflichtversicherung für die geplante Veranstaltung
- Angaben zu:
- Anlass
- Örtlichkeit (Raum, Turnhalle, Schulhof, Bühne, etc.)
- Personenzahl
- Equipment
- Datum- und Zeitangabe
- Erreichbarkeit (Adresse, Telefon, Handy, E-Mail)
Rechtliche Grundlage
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragungsfrist
- bei kleineren Veranstaltungen und Sporthallen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
- bei größeren Veranstaltungen mindestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Schulverwaltung und Sport - SportSichelstr. 8
54290 Trier
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen